Seiteninhalt
-Bike kein Hilfsmittel der Krankenkasse
-Bike kein Hilfsmittel der Krankenkasse
Fahrräder mit Elektrohilfsmotor (E-Bikes), müssen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Dies entschied unlängst das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (L 4 KR 454/11). Auch bei einem Oberschenkelamputierten mit Grad der Behinderung 80 sei ein E-Bike, selbst wenn vom Arzt befürwortet, kein Hilfsmittel im Sinne des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Vielmehr handele es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, so die LSG-Richter. Die Kassen müssten Behinderte, zur Sicherstellung des Grundbedürfnisses der Bewegungsfreiheit, nur mit Hilfsmitteln ausstatten, die ausreichend und zweckmäßig sind, um die Alltagsgeschäfte im Nahbereich der Wohnung zu erledigen ? beispielsweise mit einem Selbstfahrerrollstuhl. Eine Optimalversorgung und Erweiterung des Aktionsradius? müsse es dagegen nicht geben.
Der Sozialverband VdK hat sich zu einem modernen Dienstleistungsverband für alle weiterentwickelt. Er hilft nicht nur behinderten, chronisch kranken, älteren und sozial benachteiligten Menschen sondern bietet auch Serviceleistungen zur Rente und Pflege die jeden betreffen.
Der VdK ist für alle da.
VdK-Mitglieder können sich von den VdK-Sozialrechtsreferenten in sozialrechtlichen Verfahren vertreten lassen. Gerne informieren wir über die Serviceleistungen des Sozialverbandes VdK. Mitglied zu werden lohnt sich.
Vorsitzender OV Karlsbad- Spielberg M. Ludwig Tel. 07202 941077