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Senioren-Notruf steuerlich absetzbar
Senioren-Notruf steuerlich absetzbar
Die Kosten für einen Notrufdienst in einem Altenheim oder in der eigenen Wohnung können von der Steuer abgesetzt werden. So urteilten kürzlich die Richter des Bundesfinanzhofs (VI R 18/14). Die Ausgaben für einen Seniorennotruf stellten eine Hilfeleistung rund um die Uhr sicher und seien als haushaltsnahe Dienstleistung zu sehen. Auch der Sozialverband VdK hat Kooperationen mit einigen Anbietern von Hausnotrufsystemen abgeschlossen. Da beträgt die monatliche Nutzungsgebühr für VdK-Mitglieder 18,36 Euro ? 17,90 Euro. Zudem ist für VdK-Mitglieder ist die Installation des Geräts kostenlos. Auch die Abrechnung mit der Pflegekasse kann bei festgestellter Pflegebedürftigkeit in Frage kommen.
Der VdK ist für alle da.
VdK-Mitglieder können sich von den VdK-Sozialrechtsreferenten in sozialrechtlichen Verfahren vertreten lassen. Gerne informieren wir über die Serviceleistungen des Sozialverbandes VdK. Mitglied zu werden lohnt sich.
Vorsitzender OV Karlsbad- Spielberg M. Ludwig Tel. 07202 941077