Sozialverband VdK - Ortsverband Kappel-Schwanau
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Informationen

VdK-Landesverband erreicht historischen Höchststand
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Lieber Leser !
In der unten angegebenen Adresse erhalten sie Informationen zur Erstattung der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel durch die Krankenkasse.
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/krankenkasse-muss-stromkosten-fuer-elektrische-hilfsmittel-bezahlen/

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Auslandskrankenversicherung und Corona
Viele Menschen planen zurzeit wiedereinen Urlaub im Ausland. Stiftung Warentest hat auch dieses Jahr Auslandskrankenversicherungen verglichen. „Achten Sie darauf, dass Ihre Auslandskrankenversicherung auch eine Covid-19-Erkrankung abdeckt“, betont die VdK Patienten-und WohnberatungsstelleBaden-Württemberg. Denn, einige Tarife leisteten nicht bei Pandemie oder die Versicherung zahle nicht, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn für das Urlaubsziel eine Reisewarnung, beispielsweise wegen Corona,ausgesprochen hat, hob kürzlich die in der Stuttgarter Gaisburgstraße 27 ansässige Beratungsstelle (www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw) hervor. Die VdK-Patientenberaterinnen verweisen auf denvollständigenTestbericht in der Juni-2021-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest sowie unter www.test.de im Internet.

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Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern!
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trickbetrügern. Zugleich erstattete der gesetzliche Rentenversicherungsträger Anzeige gegen Unbekannt. DieTrickbetrüger hätten sich unter der Telefonnummer (0711) 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als DRV-Mitarbeiterausgegeben, so die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Pressemitteilung von Ende Mai 2021. Die Rentenversicherung nutze jedoch für ihre Telefonate aus der Stuttgarter Zentrale stets die (0711) 848 plus einer fünfstelligen Durchwahl. Und DRV-Anrufe aus der Karlsruher Zentrale seien an der Rufnummer (0721) 825 plus einer ebenfalls fünfstelligen Durchwahl erkennbar. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg teilte außerdem mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfrage und auch sonstige Daten, die dem Datenschutz unterliegen, ausschließlich schriftlich anfordere.

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Hilfe bei häuslicher Gewalt in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass aufgrund des nötigen Infektionsschutzes viele Menschen nach wie vor zuhause bleiben sollten oder sich ins Homeoffice begeben mussten oder auch in Kurzarbeit geschickt wurden, teils auch Job oder Aufträge verloren. Zugleich sind die Kitas weiterhin geschlossen und auch nach Wochen der Schulschließungen ist noch nicht an Unterricht wie vor der Covid-19-Gefahr zu denken. Dies alles kann – womöglich gepaart mit zu enger Wohnung ohne Balkon/Garten sowie vielfach ohne gewohnte Freizeitmöglichkeiten – für Stress zuhause sorgen, wenn plötzlich alle und wochenlang auf engem Raum miteinander auskommen müssen.
Bei häuslicher Gewalt, die angesichts dieses Konfliktpotenzials vorkommen kann, sollten Betroffene und Ratsuchende schnell die bestehenden Hilfsangebote nutzen, beispielsweise des Bundesfamilienministeriums unter www.staerker-als-gewalt.de im Internet.
Dort finden sich weitere Informationen und Kontaktstellen. Betroffene Frauen können sich auch telefonisch an 08 000/116 016 wenden. Ein Elterntelefon gibt es unter 0800/11 10 550. Und Kinder und Jugendliche können „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111 erreichen.

www.staerker-als-gewalt.de

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Barrieren in Haus und Wohnung beseitigen – landesweite VdK-Wohnberatung

Seit gut einem Jahr führt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg die Wohnberatung für seine Mitglieder auch landesweit durch. Es geht darum, vorhandene Barrieren in Haus oder Wohnung zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Denn, nach wie vor, fehlen behinderten- oder auch seniorengerechte Wohnungen. Das bereits seit 1995 bestehende regionale VdK-Angebot wurde daher ausgedehnt. Gut 40 ehrenamtliche Wohnberater stehen derzeit dafür bereit. Außerdem fungiert die langjährige hauptamtliche VdK-Wohnberaterin Ulrike Werner als Dreh- und Angelpunkt. An Werner können sich alle Personen wenden, die sich beraten lassen möchten oder die Interesse an der zukunftsweisenden VdK-Wohnberatertätigkeit haben.
Kontakt: Ulrike Werner, Telefon (07732) 923636, u.werner@vdk.de
Zur VdK-Patienten- und Wohnberatung

https://www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw/ID213320 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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Starker VdK – jetzt zwei Millionen Mitglieder

Seit Jahren freut sich der Sozialverband VdK in Bund und Land über steigende Mitgliederzahlen. Im September 2019 wurde die Zwei-Millionen-Marke überschritten. In Baden-Württemberg zählt der VdK aktuell gut 237 000 Mitglieder und trägt somit einen wesentlichen Anteil zum Erfolg des VdK Deutschland bei. Diese Menschen kommen aus allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Denn: Jeder, der Interesse hat, kann Mitglied werden und auch ehrenamtlich mitwirken. Der Sozialverband VdK setzt sich für die sozialen Belange von Rentnern, von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, aber auch von Grundsicherungsempfängern ein. Seinen Mitgliedern gewährt er Sozialrechtsschutz und weitere Leistungen. Die rund 1200 Orts- und Kreisverbände im Land bieten den Mitgliedern zudem viel geselliges Vereinsleben mit Veranstaltungen vor Ort. In diesen Wochen gibt es zum Beispiel Ausflüge, Herbsttreffen und bald erfolgen die VdK-Weihnachtsfeiern. Auch Gäste sind willkommen. Weitere Informationen unter www.vdk.de/bawue oder auch in örtlichen Medien.

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Impfung gegen Gürtelrose wird Kassenleistung

Die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) ist künftig für alle ab 60 sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab 50 Jahren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zu den Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung gehören beispielsweise Menschen mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, mit Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen. Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, so die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart, die kürzlich die VdK-Zeitung informierte. Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erkrankten in Deutschland jährlich weit über 300 000 Personen an Herpes Zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickelten als Komplikation die postherpetische Neuralgie (Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlags bestehen bleiben können).

Jetzt Darmspiegelung als Kassenleistung für Männer ab 50

Seit April 2019 können Männer schon ab dem 50. Lebensjahr eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Bislang stand die sogenannte Koloskopie den Versicherten erst ab 55 offen, informierte kürzlich die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart (Kontakt: www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw) die VdK-Zeitung. Wissenschaftliche Daten zeigten, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher nun schon ab 50 eine Darmspiegelung angeboten. Bei den Frauen bleibt es bei der Schwelle von 55 Jahren. Alle Versicherten sollen, so die VdK-Patientenberatung, ab Juli 2019 mit Erreichen des 50. Lebensjahrs von ihrer Kasse zur Darmkrebs-Früherkennung eingeladen werden. Auch Stuhltests sind möglich.

Neues Infoportal:
hospizlotse.de

Der Hospizlotse (www.hospizlotse.de) ist ein neues unabhängiges und kostenloses Informationsportal des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Dort finden sich Angebote und Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen. Der Hospizlotse will dazu beitragen, dass Schwerstkranke individuell passende Angebote einer hospizlichen Begleitung, Beratung, Betreuung und palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung in der Region kennen. Aufgeführt werden diverse Begleitungs- und Versorgungsformen. So werden beispielsweise Kontaktdaten von ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen für Erwachsene, stationären Kinderhospizen, Ärzten mit Weiterbildung in Palliativmedizin, Pflegediensten mit Weiterbildung in Palliativ-Care sowie multiprofessionellen und interdisziplinären Versorgungsteams genannt.

Neues Familienportal gestartet

Es gibt ein neues Familienportal des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), das erstmals alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach präsentiert. Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter www.familienportal.de findet man alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund ums Thema Familie. Die übersichtlichen und leicht bedienbaren Internetseiten ermöglichen Anfragenden mit ein paar Klicks zu klären, wie lange sie beispielsweise Elterngeld bekommen können oder wer beim Unterhaltsvorschuss beraten kann. Darüber hinaus liefert das neue Portal des BMFSFJ Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Ebenso hält es Rechner für Elterngeld, Familienpflegezeit oder auch einen digitalen Kinderzuschlags-Checker bereit, um individuell seine Leistungen berechnen oder die Voraussetzungen prüfen zu können. Und durch Eingabe der Postleitzahl können Familien Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe finden.

Barrierefreier Notruf für Hörbehinderte

Seit Juli 2018 gibt es täglich einen 24-Stunden-Notrufservice für gehörlose und schwerhörige Menschen. Sie können sich über die Tess Relay-Dienste GmbH Hilfe bei Notfällen holen. Zugleich ermöglicht der Dienst, bei Klärungsbedarf, auch Rückrufe durch Notarzt, Feuerwehr und Polizei bei den hörbehinderten Betroffenen. Über diese für Gehörlose kostenlose Notrufmöglichkeit, auch nachts, informiert das bekannte Portal für Hörbehinderte www.deafservice.de in seinem Interview mit Tess-Geschäftsführerin Sabine Broweleit und per Pressemitteilung. Um den Notrufservice nutzen zu können, müssen sich die Betroffenen mit ihrer Adresse vorab bei Tess registrieren lassen, was kostenlos möglich ist. Auch die Notruf-Anrufe sind kostenlos.

Verena Bentele neue VdK-Präsidentin

Verena Bentele (36), die von Januar 2014 bis Mai 2018 als Behindertenbeauftragte der Bundesregierung wirkte, ist neue Präsidentin des VdK Deutschland, des größten Sozial- und Behindertenverbands in Deutschland mit bundesweit fast 1,9 Millionen Mitgliedern. Bentele, die vom Bodensee stammt, ist seit ihrer Geburt blind. In ihrer Sportlerkarriere gewann die studierte Literaturwissenschaftlerin 12 Goldmedaillen im Langlauf und Biathlon bei Paralympics und anderen großen Championaten. An der VdK-Spitze löst sie Ulrike Mascher (79) ab, die seit 2008 amtierte und beim VdK-Bundesverbandstag Mitte Mai 2018 in Berlin nicht mehr für das Präsidentenamt kandidiert hatte. Nachfolger von Verena Bentele im Amt des Bundesbehindertenbeauftragten ist seit 9. Mai der sehbehinderte Jurist Jürgen Dusel (53).

Neu: Früherkennung von Bauchaorten-Aneurysmen
Seit Januar 2018 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine neue Früherkennungsuntersuchung: Männer ab 65 Jahren haben einmal im Leben Anspruch auf eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas (Ausbuchtung) der Bauchschlagader. Männer sind wesentlich häufiger von einem Bauchaorten-Aneurysma betroffen als Frauen. Bei der Früherkennung wird der Bauchaorta-Durchmesser mit einem Ultraschallgerät gemessen. Bei einem großen Aneurysma der Bauchschlagader besteht die Gefahr, dass es unerwartet reißt. Wird eine große Ausbuchtung entdeckt, so wird meistens operiert. Bei kleineren Ausbuchtungen wird regelmäßig kontrolliert. Diese und weitere Informationen für Patienten und Versicherte gibt es bei der VdK Patienten- und Wohnberatung (www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw), die telefonisch unter (0711) 2483395 erreichbar ist.

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