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Beitrag ist steuerlich absetzbar
Beitrag ist steuerlich absetzbar
VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an. Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Bei der Steuererklärung ist der Beitrag im Mantelbogen in der Zeile 49 (Spenden und Mitgliedsbeiträge) anzugeben.