Sozialverband VdK - Ortsverband Grünwinkel
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Der Ortsverband informiert

IGeL: Patienten müssen nicht automatisch zahlen
Für eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) muss nur bezahlen, wer ihr schriftlich zugestimmt hat. Dazu muss der Arzt vorher genau über Kosten, Nutzen und Risiken aufklären - denn nicht alle IGeL sind wirklich sinnvoll.
Zu einer umfassenden Aufklärung ist der Arzt nach dem Patientenrechtegesetz verpflichtet.
"Nur wer gut informiert ist, kann sich bewusst für oder gegen eine individuelle Gesundheitsleistung entscheiden", erklärt die UPD-Beraterin.
"Und daran sollte auch der Arzt großes Interesse haben - aus medizinischer wie aus finanzieller Sicht."
Denn der Patient kann nur später zur Kasse gebeten werden, wenn er den Kosten für die IGeL vorher schriftlich zugestimmt hat.


Mehr Arbeitsplatz-Sicherheit bei Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Arbeitnehmer mit Behinderung können künftig leichter die Gleichstellung mit Schwerbehinderten erreichen, um sich ihren Arbeitsplatz zu sichern. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass eine Kündigung konkret droht, urteilte am Mittwoch, 6. August 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 11 AL 16/13 R).


Rettet die Rente!

Rentenbeitrag

© Uwe Schlick / pixelio.de

Für das Rentenpaket der Regierung müssen alle 20 Millionen Rentner zahlen. 60 Milliarden Euro wird es bis 2020 kosten, mindestens 160 Milliarden bis 2030.
60 Prozent dieser Ausgaben müssen die Beitragszahler finanzieren, 15 Prozent kommen aus Steuermitteln, die restlichen 25 Prozent werden von den Rentnern selbst getragen. Die Rentner zahlen mit, weil die Rentenanpassungen geringer ausfallen. Die 20 Millionen Rentner werden dies schon 2015 spüren. Weil der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2014 nicht von 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent gefallen ist, wird die Erhöhung der Rentenbezüge nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte geringer ausfallen. Sinken die Beiträge und haben die Beitragszahler mehr Netto vom Brutto, wirkt sich dies positiv auf die Rentenanpassung aus. Steigende Beiträge dämpfen dagegen zukünftige Rentenerhöhungen. Nach Auskunft der Bundesregierung verringert sich die Bruttostandardrente 2019 um zirka 15 Euro im Monat auf 1472 Euro. 2024 fällt sie um fast 25 Euro niedriger aus. Daher fordert der VdK die Streichung der Kürzungsfaktoren und die uneingeschränkte Anpassung der Renten an die Bruttolohnentwicklung. Das war das Ursprungskonzept der dynamischen Rente. Nach geltender Rechtslage zahlen die Rentner letztlich die Verbesserungen selbst durch niedrigere Rentenanpassungen. Das kann nicht das Ziel guter Rentenpolitik sein. Das Rentenniveau muss rauf, für die Alten heute und für die Jungen morgen. Um die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen, sollten alle Arten von abhängiger Beschäftigung gleichermaßen mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt, die Subventionierung der kapitalgedeckten Vorsorge reduziert und die an die Rentenversicherung fließenden Steuermittel schrittweise erhöht werden.
Georg Wiest, Vorsitzender von Südwürttemberg-Hohenzollern


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  1. Rentenbeitrag | © Uwe Schlick / pixelio.de

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