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Regelsätze für arme Rentner neu berechnen

Ein kaputter Herd, eine neue Brille oder eine Stromnachzahlung lassen Grundsicherungsbezieher heute oft verzweifeln. "Es liegt auf der Hand, dass man aus dem Regelsatz nicht genug dafür zurücklegen kann", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Sie begrüßt die Anregung des Bundesverfassungsgerichts, für diese Fälle sogenannte "Einmalleistungen" wieder einzuführen, um Gebrauchsgüter wie Herd, Waschmaschine und Kühlschrank bezahlen zu können. Das hatte der Sozialverband VdK seit Jahren gefordert.
Insgesamt beurteilt das Bundesverfassungsgericht die Regelsätze für Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") als "derzeit noch verfassungsgemäß". Dieselben Sätze gelten für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nach Ansicht des Sozialverbands VdK dürfen die Regelsätze, die anhand der Bedürfnisse eines jungen Mannes errechnet wurden, jedoch nicht einfach auf die von Armut betroffenen Rentnerinnen und Rentner übertragen werden. Dieser grundsätzliche Konstruktionsfehler könne auch nicht durch die geplante Anhebung um acht Euro pro Monat zum 1. Januar 2015 behoben werden.
Beispielsweise ist Mobilität ein wichtiges Kriterium der gesellschaftlichen Teilhabe. Im Regelsatz von derzeit 391 Euro für einen Alleinstehenden sind für den Posten "Verkehr" knapp 25 Euro vorgesehen. Doch während ein junger Mann auch mal auf Bus und Bahn verzichten und viele Wege zu Fuß oder per Fahrrad erledigen kann, ist ein alter oder kranker Mensch auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis angewiesen.
Für "Nahrung und alkoholfreie Getränke" müssen laut Regelsatz 138,81 Euro im Monat genügen. "Das sind 4,63 Euro pro Tag", rechnet Ulrike Mascher vor. Als "inakzeptabel" bezeichnet sie, dass die knapp 900.000 Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vermehrt auf das Angebot der Tafeln verwiesen werden. Dort stellen Rentner bereits 17 Prozent der Bedürftigen, die kostenlos Lebensmittel erhalten. "Das Engagement vor Ort ist vorbildlich, doch der Staat darf seine Fürsorgepflicht nicht einfach abgeben."
Aus Scham gingen viele Berechtigte ohnehin nicht zur Tafel und sparen lieber am Essen. Mascher: "In der VdK-Beratung sitzen alte Frauen, die nicht mehr kochen, um Strom zu sparen, und nur noch belegte Brote essen. Frisches Obst und Gemüse, gutes Fleisch, Milchprodukte ? all das, was gegen typische Altersmangelerkrankungen nötig wäre, können sie sich nicht leisten." Auch an wichtigen Gesundheitsausgaben werde gespart.
Der Sozialverband VdK fordert, dass die Regelsätze für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anhand der tatsächlichen Bedürfnisse dieser Personengruppe bei mindestens 460 Euro festgelegt werden müssen. Anders als bei Kindern und Arbeitslosengeld-II-Empfängern ginge es bei ihnen nicht um die Überbrückung von Notlagen, sondern um eine dauerhafte Unterstützung.

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