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Die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gelten ab 1.1.2015. Eine tabellarische Übersicht, was sich bei den Beträgen für Pflegegeld, Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Maßnahmen ändert, finden Sie in dieser PDF-Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit:
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