Sozialverband VdK - Ortsverband Grünwinkel
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Kommentar: Das Recht auf Würde

Es gibt wenige Institutionen in Deutschland, die so ein großes Ansehen in der Bevölkerung genießen wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit verbinden sich auch hohe Erwartungen auf grundlegende Entscheidungen. Der Sozialverband VdK hat sich entschlossen, das oberste deutsche Gericht anzurufen.
Einzelne Personen reichen mit Hilfe des VdK Verfassungsbeschwerde ein. Es geht um die Menschenwürde. Denn dieses Grundrecht sehen wir in vielen stationären Einrichtungen in Gefahr. Das zeigen nicht nur die subjektiven Erfahrungen von Bewohnern und Angehörigen. Das belegen auch die Beschwerdestellen der Kommunen und Ministerien und mittlerweile wissenschaftliche Untersuchungen.
Der Missstand ist unterdessen so greifbar, dass eigentlich niemand mehr die Augen davor verschließen dürfte. Eigentlich. Denn leider fühlen sich gerade die Schutzbedürftigsten unter den alten Menschen von der Politik oft alleine gelassen.
Dies hat die Juristin Susanne Moritz zum Anlass genommen, sich das alles einmal genauer anzusehen. In ihrer Doktorarbeit, die nicht nur in juristischen Kreisen für Diskussionen sorgt, hat sie dargelegt, dass der Staat seinen Schutzpflichten in den Pflegeheimen nicht nachkommt. Die Strukturen seien so, dass jeder Mensch, der in einer Pflegeeinrichtung lebt, möglicherweise Grundrechtsverletzungen ausgesetzt ist.
Wundliegen, weil die Vorlagen nicht oft genug gewechselt werden, Austrocknung, weil es keine Hilfe beim Trinken gibt, Ruhigstellungen, oft mit Medikamenten, weil sich das Personal nicht anders zu helfen weiß. Jeder dieser Punkte ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen.
Susanne Moritz hat eines geschafft: Sie hat einen neuen Blick auf die Pflege-Debatte ermöglicht. Jenseits von Finanzierungsdiskussionen fragt sie als Juristin ganz sachlich nach der Einhaltung von Menschenrechten. Damit hat sie eine gesellschaftliche Auseinandersetzung angestoßen, die schon jetzt als Erfolg gelten kann ? unabhängig davon, wie die Verfassungsbeschwerde beschieden wird. Sie hat es geschafft, dass man bei uns in Deutschland die Zustände in den Pflegeheimen nicht länger als "normal" betrachten kann.
Sicherlich gibt es in der Pflegepolitik keine einfachen oder billigen Lösungen, aber ein "Weiter so" mit immer nur kleineren Verbesserungen wie bisher wird nicht ewig funktionieren. Wir brauchen eine nachhaltige Pflegereform. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt.
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Sehen Sie zum Thema unser aktuelles Video aus dem VdK Internet-TV:
VdK-TV: Pflege-Verfassungsbeschwerde des VdK
Um Missständen in Pflegeheimen entgegenzuwirken, hat sich der Sozialverband VdK entschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Ulrike Mascher

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