Sozialverband VdK - Ortsverband Grünwinkel
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So hilft der VdK: Langwieriger Kampf um die Frührente

Schwerbehindertenausweis beantragt
Willi Müller erhielt den Rat, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, damit er mit 60 in Rente gehen könne. Zu diesem Zeitpunkt hatte er die schlimmsten gesundheitlichen Probleme bereits überwunden. Doch jetzt gab es zunehmend sozialrechtliche Probleme, mit denen er zu kämpfen hatte.
Einige Wochen später machte sich Müller deshalb auf Anraten eines Bekannten auf den Weg in die Sprechstunde des VdK, um sich Hilfe zu holen. Er hatte einen Schwerbehindertenausweis beantragt, aber vom Versorgungsamt nur einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 anerkannt bekommen. Da Willi Müller sofort dem VdK beitrat, konnte der VdK Baden-Württemberg für sein neues Mitglied unmittelbar rechtlich aktiv werden. Der VdK-Rechtsberater legte für Müller Widerspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Dabei stieß der Rechtsberater auf jede Menge Unterlagen zur Krankheitsgeschichte. Doch die beim Schwerbehindertenausweis mit beantragte Behinderungen orthopädischer Art (beidseitiges Kniegelenksleiden, Wirbelsäulenschaden) waren nicht durch ärztliche Befunde belegt. Der Rechtsberater empfahl Müller, sich vom Hausarzt zum Orthopäden überweisen zu lassen. Die Ergebnisse des aktuellen Befunds fanden Eingang in die Begründung des erneuten Widerspruchs.
Nach insgesamt acht Monaten Verfahrensdauer, schickte das Versorgungsamt einen sogenannten Abhilfebescheid, in dem aktuell ein GdB von 50 statt vormals 40 zuerkannt wurde. Ein Erfolg. Müller und der VdK-Rechtsberater freuten sich. An und für sich eine schöne Geschichte mit Happy End . Aber das richtige Leben ist meist komplizierter.
Die Krankenkasse quengelt und drängelt
Unmittelbar nach der Kur rief die Krankenkasse bei Willi Müller an und wollte wissen, wann er denn gedenke, wieder zu arbeiten. In Anbetracht der Antwort, dass er als Lkw-Fahrer nicht mehr arbeiten könne, riet ihm die Kasse dringend, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Müller folgte dieser Empfehlung und staunte nicht schlecht, dass die Rentenversicherung anderer Meinung war als die Krankenversicherung. Die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Begründung: Leichte Arbeiten ohne Stressbelastung seien noch ganztags möglich. So erhob der VdK für Müller dieses Mal Widerspruch gegen die Ablehnung der Frührente.
Doch die Krankenkasse gab keine Ruhe. Sie hatte Willi Müller zwischenzeitlich wiederholt angerufen und ihn auch einbestellt. Er solle sich beim Arbeitsamt melden und Bewerbungen vorlegen. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass er noch leichte Hilfstätigkeiten ausführen könne. Er solle sich um eine solche Tätigkeit bemühen.
Willi Müller hatte gedacht: Jetzt habe ich über 40 Jahre an diese Kasse Beiträge gezahlt. Dann werden die mir doch auch Krankengeld zahlen können, solange ich es brauche. Er lag falsch. Die Kasse schrieb im, dass er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sei, aber bislang keine Bemühungen um einen Arbeitsplatz habe erkennen lassen. Das Krankengeld werde rückwirkend zum Datum der letzten Besprechung eingestellt. Der VdK legte erneut Widerspruch ein und riet Müller, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Nach langem Hin und Her -Müller bezog schon längst Arbeitslosengeld- bot die Kasse an, zumindest für einen begrenzten Zeitraum das im Vergleich zum Arbeitslosengeld I höhere Krankengeld nachzuzahlen. Müller nahm das Angebot an, um ein Klageverfahren zu vermeiden. Dieses Verfahren dauerte etwa sechs Monate.
Dann kam der Abhilfebescheid im Rentenverfahren: Willi Müller wurde rückwirkend eine Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.

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