Sozialverband VdK - Ortsverband Grünwinkel
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Rehabilitation

Wie wird eine Reha beantragt?

Rehabilitation: Wissenswertes rund um Arztgespräch und Kostenträger.
Egal ob durch eine chronische Erkrankung, einen Unfall oder nach einem Krankenhausaufenthalt: Die Rehabilitation setzt dort an, wo Selbstbestimmung und Autonomie des Menschen verloren gegangen oder gefährdet sind. Entsprechende Leistungen ambulant und stationär sowie als Vorsorge, gibt es für Berufstätige sowie Menschen im Rentenalter. Im Folgenden geht es um die Beantragung einer medizinischen Reha.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Antrag gestellt werden?
Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme feststellen und entscheiden, welche Therapie aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der erste Weg sollte also immer zum Haus- oder Facharzt führen. Eine medizinische Reha wird erst erbracht, wenn die Mittel der Krankenbehandlung nicht mehr ausreichen. Generell genehmigen Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung eine stationäre Reha erst dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen.
Hilft der Arzt auch beim Ausfüllen des Antrags?
Ja, der Arzt gibt Hilfestellung. Anhand der vorliegenden Diagnose und der einzelnen Befunde erstellt er einen Bericht, der dem Reha-Antrag beigefügt wird. Er gibt auch an, ob eine stationäre oder ambulante Reha empfehlenswert ist. Grundsätzlich gilt: ambulant vor stationär, Reha vor Rente.
Worauf sollte man bei der Antragstellung besonders achten?
Ratsam ist es, dass der Arzt die Notwendigkeit der Reha ausführlich begründet. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag genehmigt wird. Außerdem sollten alle Details, die den Krankheitsverlauf betreffen, sorgfältig dokumentiert werden. Dies ist generell für alle Menschen wichtig, denn jeder kann in die Situation kommen, eine Reha zu brauchen.
Wo gibt es Antragsformulare?
Die Formulare gibt es bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und bei den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung.
Informationen unter www.reha-servicestellen.de
An wen muss der ausgefüllte Antrag geschickt werden?
Das hängt ganz davon ab, wer zuständig ist. Die Rentenversicherung ist es vorrangig dann, wenn es um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit geht. Die gesetzliche Krankenversicherung ist zuständig, wenn einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorgebeugt werden soll oder nach ihrem Eintritt eine Besserung erzielt oder Verschlimmerung verhütet werden soll. Wurde der Antrag an den falschen Kostenträger geschickt, ist dieser gesetzlich verpflichtet, ihn weiterzuleiten.
Kann ich auch eine Reha bekommen, wenn ich noch nicht krank bin, aber Gefahr laufe, es zu werden?
Gesetzlich Krankenversicherte haben auch Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Dies trifft auch zu, wenn Pflegebedürftigkeit droht. Ob die Reha genehmigt und in welcher Form sie erbracht wird, entscheidet der Kostenträger, in diesem Fall die gesetzliche Krankenkasse.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird?
Innerhalb eines Monats kann schriftlich Widerspruch beim jeweiligen Kostenträger eingelegt werden. Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern hier gern weiter. Wenden Sie sich an die zuständige VdK-Geschäftsstelle.
Gibt es die Möglichkeit, sich eine Rehaklinik auszusuchen?
Der Arzt kann eine Reha-Einrichtung vorschlagen. Grundsätzlich stehen bei der Wahl medizinische Aspekte im Vordergrund und nicht etwa die Lage des Hauses.

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