Sozialverband VdK - Ortsverband Grünwinkel
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Eckrentner

Bei der Steuererklärung trifft es jetzt auch Eckrentner

Die Rente ist nur noch bis 1260 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 2520 Euro.
2013 müssen erstmals auch sogenannte Eckrentner Steuern zahlen. Also Rentner, die in 45 Beitragsjahren ein Durchschnittseinkommen erzielt haben.
Wieso werden Einkommensteuern auf Renten fällig?
2005 trat die Neuregelung der Rentenbesteuerung wegen des Alterseinkünftegesetzes in Kraft. Deshalb steigt der steuerpflichtige Teil der Rente seit dem Jahr 2005 kontinuierlich an. 2005 waren für einen Neurentner nur 50 Prozent der Rente steuerpflichtig, derzeit sind es schon 64 Prozent. Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil jedes Jahr um zwei Prozent, ab 2021 bis 2040 um jeweils ein Prozent. So musste ein Neurentner ohne weitere Einkünfte 2005 erst ab einem Monatseinkommen von 1583 Euro Steuern zahlen.
Zahlen des Bundesfinanzministeriums belegen, dass für das Jahr 2012 auch Neurentner betroffen sind, die eine sogenannte Eckrente erhalten. Diese beträgt 1263 Euro seit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2012. Allgemein gilt: Das Jahr des Rentenbeginns ist für den Besteuerungsanteil maßgebend. Der einmal festgelegte Besteuerungsanteil gilt für die gesamte Laufzeit der Rente.
Ab welchem Jahr sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig?
Der Wechsel in der Besteuerung von Alterseinkünften erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2040, bei Rentenbeginn ab 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Welche Renten sind von der Änderung der Rentenbesteuerung ab 2005 betroffen?
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Für andere Einkünfte wie Betriebsrenten gelten gesonderte Berechnungskriterien.
Bis zu welcher Rentenhöhe fällt keine Steuer an?
Die Grenzen für sogenannte steuerunbelastete Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Altersrente steigen Jahr für Jahr an. Wenn keine weiteren Einnahmen vorliegen, gelten für den Rentenbeginn 2010, 2011 und 2012 folgende Werte: Waren bis 2010 für einen Alleinstehenden noch etwa 1360 Euro steuerfrei, so sind es 2012 nur noch etwa 1260 Euro. Bei einem Renteneintritt in den Folgejahren sinken diese Beträge fortlaufend ab. Bei all dem gilt: Sind weitere Einnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente vorhanden, kann auch unterhalb der oben genannten Beträge eine Steuer fällig werden.
Wie sieht eine Beispielrechnung für Alleinstehende und für Eheleute aus?
Unten sehen Sie eine vereinfachte Beispielrechnung. Sie zeigt, dass eine Bruttomonatsrente von 1300 Euro für einen Alleinstehenden bei Renteneintritt 2011 noch steuerfrei war, bei einem Renteneintritt im Jahr 2012 aber schon Steuern fällig werden: Es greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent, also müssen Steuern in Höhe von 36 Euro bezahlt werden. Bei höheren Renten steigt der Steuersatz entsprechend weiter an. Bei Ehepaaren gelten jeweils die doppelten Beträge. So waren also bei einem Renteneintritt 2011 bei einem Ehepaar noch 2600 Euro steuerfrei. Bis zu diesem Betrag musste also keine Steuererklärung abgegeben werden. Im Jahr 2012 sind bei Ehepaaren nur noch 2520 Euro steuerfrei. (str/pet)
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Beispielrechnungen für einen Alleinstehenden
Beispiel 1 - Alleinstehender: Rentenbeginn 2011
Bruttomonatsrente 1300 Euro, Bruttojahresrente 15.600 Euro
Steuerpflichtiger Teil der Rente: (62 Prozent) 9672 Euro
Abzüglich Werbekostenpauschale: - 102 Euro
Abzüglich Sonderausgabenpauschale: - 36 Euro
Abzüglich Vorsorgeaufwendungen: - 1584 Euro
(gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung)
Zu versteuerndes Einkommen: 7950 Euro
Da der Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro für Alleinstehende nicht überschritten wird, fällt keine Einkommensteuer an.

Beispiel 2 - Alleinstehender: Rentenbeginn 2012
Bruttomonatsrente 1300 Euro, Bruttojahresrente 15.600 Euro
Steuerpflichtiger Teil der Rente: (64 Prozent) 9984 Euro
Abzüglich Werbekostenpauschale: - 102 Euro
Abzüglich Sonderausgabenpauschale: - 36 Euro
Abzüglich Vorsorgeaufwendungen: - 1584 Euro
(gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung)
Zu versteuerndes Einkommen: 8262 Euro
Da hier der Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro für Alleinstehende überschritten wird, fällt eine Einkommensteuer an, und zwar in Höhe von 36 Euro.

Achtung: Die Steuererklärung 2012 muss bis zum 31. Mai 2013 abgegeben werden.

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