Sozialverband VdK - Ortsverband Grünwinkel
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Schwerhörigkeit und Hörgeräte
Infos und Tipps rund um Auswahl, Kosten und Beratung

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Wer schlecht hört, fühlt sich oft ausgegrenzt und im sozialen Umgang mit anderen gehemmt. Betroffen sind häufig ältere Menschen, denn mit zunehmendem Alter erhöht sich das Risiko, schwerhörig zu werden, rapide. So leiden bereits 25 Prozent der 50- bis 59-jährigen und 37 Prozent der 60- bis 69-jährigen Deutschen unter einer Hörschädigung.
In den allermeisten Fällen liegt eine Schädigung des Innenohrs vor. Bei der typischen altersbegleitenden Schwerhörigkeit werden vor allem hohe Töne nicht mehr gut oder gar nicht gehört. In der Regel lässt sich diese Schädigung mit Hörgeräten relativ gut ausgleichen. Zwar können Hörgeräte nicht das normale Hörvermögen ersetzen, sie helfen aber dabei, Sprache wieder verstehen und mit anderen Menschen in Kontakt treten zu können.
Den meisten Menschen fällt es jedoch sehr schwer anzuerkennen, dass das Gehör schlechter geworden ist und die Entscheidung für ein Hörgerät kostet oft große Überwindung. Hier kann man nur zu mehr Selbstbewusstsein raten: Wenn das Gehör tatsächlich merklich nachgelassen hat, haben Ihre Mitmenschen dies schon längst bemerkt. Und ist das Tragen eines Hörgerätes wirklich unangenehmer als ständig nachfragen zu müssen oder falsche Antworten zu geben, weil man Fragen nicht verstanden hat?
HNO-Ärzte und Audiologen raten dazu, einen Hörverlust möglichst zügig mit Hörgeräten auszugleichen, da sich Gehör und Gehirn dann umso schneller und besser an die technische Unterstützung gewöhnen.
Welche Hörgeräte kommen infrage?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Hörgerätetypen: Hinter-dem-Ohr-Geräten und Im-Ohr-Geräten. Letztere sind inzwischen auch in winzigen Ausführungen erhältlich und sitzen dann fast unsichtbar im Ohr. Viele Menschen, denen es unangenehm ist, sich als schwerhörig zu "outen", sehen hierin eine gute Lösung. Allerdings hängt es von den individuellen Voraussetzungen (Hörvermögen, Formung des Gehörgangs) ab, ob diese Geräte genutzt werden können. Auch ist es eine Frage des Preises.
Die Kosten
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, zahlen die Krankenkassen ca. 460 Euro für ein Hörgerät (inklusive Ohrpassstück) und 830 Euro für ein Paar. Entscheidet man sich für teurere Geräte, muss die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die für die Hörgeräte notwendigen Batterien müssen selbst bezahlt werden, die Kassen übernehmen die Kosten nur bis zum 18. Lebensjahr.
Wie findet man geeignete Hörgeräte?
Verdichten sich die Anzeichen, dass das Gehör nachgelassen hat, sollte möglichst bald ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt aufgesucht werden. Dieser untersucht das Gehör und prüft, ob behandelbare Krankheiten vorliegen. Bei Bedarf stellt der HNO-Arzt eine ärztliche Verordnung für Hörgeräte aus. Nur mit dieser Verordnung zahlen die Krankenkassen die Hörgeräte bzw. einen Anteil an den Geräten. Alternativ kann man zunächst auch einen Hörgeräteakustiker aufsuchen. Auch Akustiker überprüfen kostenlos das Hörvermögen und informieren über das weitere Vorgehen.
Auswahl des Hörgeräteakustikers
Da für den Prozess der Anpassung mehrere Besuche notwendig sind und auch nach dem Kauf der Hörgeräte eine kontinuierliche Nachsorge durch den Akustiker notwendig ist, empfiehlt es sich, einen Akustikerbetrieb in der Nähe auszuwählen. Wenn Ihr erster Eindruck nicht positiv ist oder Ihnen auch im Laufe der Versorgung Zweifel kommen, scheuen Sie sich nicht, den Akustikerbetrieb zu wechseln.
Individuelle Beratung und Auswahl von Hörsystemen
Aufgabe des Akustikers ist es, für Ihr Hörvermögen und Ihre Hörbedürfnisse individuelle Geräte zur Auswahl zu stellen. Aufgrund der eingangs durchgeführten Höruntersuchung stehen dem Hörgeräteakustiker die Basisdaten zur Vorauswahl von Hörsystemen zur Verfügung. Der Hörgeräteakustiker sollte zudem versuchen, Ihre individuellen Hörbedürfnisse genau zu erfassen. Dies kann informell in einem Beratungsgespräch oder mithilfe eines Fragebogens erfolgen.
Hilfreich ist es, wenn Sie sich über einige Fragen bereits im Vorfeld Klarheit verschaffen:

  • In welchen Situationen fühlen Sie sich durch das schlechtere Hören besonders eingeschränkt (z.B. Gespräche bei lautem Hintergrundlärm, Fernsehen)?
  • In welchen Situationen ist es für Sie besonders wichtig, besser zu hören (z.B. Gesprächssituationen bei der Arbeit, Konzertbesuche, Telefonieren)?
  • Welche Rolle spielt der kosmetische Aspekt? Soll das Hörgerät möglichst nicht auffallen oder ist das egal?
  • Sind extreme Anforderungen (Nässe, Schweiß, Staub, Erschütterungen o.ä.) z.B. durch Arbeit oder Sport zu erwarten?

Sind die individuellen Anforderungen geklärt, sollte der Hörgeräteakustiker über mögliche, für Sie infrage kommende Hörsystem-Lösungen wie Hinter-dem-Ohr-Geräte oder Im-Ohr-Geräte informieren. Dabei werden die wesentlichen Leistungsmerkmale von Hörgeräten erläutert und individuelle Anforderungen berücksichtigt.
Geräte zur Probe tragen
Im Laufe des Anpassungsprozesses sollte der Akustiker Ihnen verschiedene Geräte zum Probetragen anbieten. Selbsthilfeverbände und der Verbraucherschutz raten, mindestens drei Probegeräte jeweils wenigstens eine Woche lang zu erproben. Prüfen Sie auch, ob Sie mit den Geräten problemlos telefonieren können. Das Protokollieren der Erfahrungen mit den Hörgeräten in verschiedenen Umgebungen und Situationen erleichtert evtl. im Nachhinein die Auswahl geeigneter Geräte.
Aufgrund aktueller Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen sind die Akustiker dazu verpflichtet, Ihnen auch ein eigenanteilsfreies (zuzahlungsfreies) Hörgerät anzubieten, das dem aktuellen technischen Standard entspricht und zur Versorgung des Hörverlustes geeignet ist. Seien Sie hierfür offen, je nach individueller Anforderung sind diese Geräte durchaus ausreichend. So zeigt sich in der Praxis, dass Kunden mit teuren Geräten nicht zwangsläufig besser hören als mit günstigeren Modellen. Auch wenn der Preis keine Rolle spielt, lohnt es sich auf jeden Fall, "Mittelklasse-Geräte" auszuprobieren.
Gleitende Anpassung
Vor allem bei einer Erstanpassung von Hörsystemen muss sich das Gehör erst wieder an die lauteren Schalleindrücke gewöhnen. Deswegen wird das Hörgerät zu Beginn nicht auf die "maximal benötigte Lautstärke" gestellt, sondern die Verstärkungsleistung wird in den ersten Wochen und Monaten schrittweise angehoben. Wenn mit einem erprobten Hörgerät keine offensichtliche Hörverbesserung erzielt wurde, kann dies also auch an der gleitenden Anpassung des Gerätes liegen. Der Hörgeräteakustiker sollte gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Einstellung finden.
Hörtraining/Audiotherapie
Ein zusätzliches Hörtraining kann den Erfolg der Hörgeräteanpassung unterstützen. Diese Zusatzleistungen werden mittlerweile von einigen Hörgeräteakustikern angeboten. Ziel des Hörtrainings ist es, das Sprachverstehen zu verbessern. Durch systematische akustische Anregung sollen Hörnerv und Gehirn "trainiert" werden. Das Hörtraining sollte nach Möglichkeit bereits parallel zur Hörgeräteanpassung durchgeführt werden. Es kann die Gewöhnung an die neuen Höreindrücke erleichtern und damit die Akzeptanz von Hörgeräten verbessern. Der Hörgeräteakustiker sollte Sie über die Möglichkeiten eines Hörtrainings (Audiotherapie) informieren.
Entscheidung für ein Hörgerät
Der Hörgeräteakustiker überprüft die Eignung der erprobten Hörgeräte durch Hör- und Sprachtests und erstellt abschließend einen Anpassbericht. Die Ergebnisse der Hörmessungen können als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl von Hörsystemen genutzt werden. Wesentlich ist aber auch das subjektive Empfinden der Hörsystemträger, denn die Messungen des Hörgeräteakustikers spiegeln nicht zwangsläufig das Sprachverstehen in realen Situationen wieder. Zudem spielen individuelle Präferenzen, z.B. der Klang des Gerätes oder der Tragekomfort, eine große Rolle für die spätere Akzeptanz - also für das dauerhafte Tragen der Hörsysteme.
Der Anpassbericht ist die Voraussetzung für die Übernahme des Festbetragssatzes der entsprechenden Krankenkasse.
Kauf und Nachsorge
Mit dem Kauf von Hörgeräten haben Sie Anspruch auf eine Nachbetreuung durch den Akustiker. Dies gilt in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren. Danach stehen Ihnen wieder neue Geräte zu.
Zur Nachbetreuung gehören Serviceleistungen wie die Reinigung der Ohrpassstücke, das Nachjustieren der Geräte und gegebenenfalls neue Hörmessungen. Die Nachsorge sollte in regelmäßigen Abständen zunächst vierteljährlich, später halbjährlich wahrgenommen werden. (Quelle: hoerkomm.de)

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