Sozialverband VdK - Ortsverband Ilvesheim
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Aktuelles des VdK

Sehr geehrte VdK Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

in der Corona-Krise wird es deutlicher denn je: Die häusliche Pflege ist am Limit. Was brauchen Pflegebedürftige, um so lange und so gut wie möglich zu Hause leben zu können? Welche Unterstützung benötigen Angehörige, um diese Situation zu meistern? Zur Beantwortung dieser Fragen brauchen wir Ihre Unterstützung.
Der Sozialverband VdK vertritt die Interessen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und startet eine große Studie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück. Unter dem Titel: „Pflege zuhause zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ geht die große VdK-Online-Umfrage am 1. April 2021 los. Bis zum 9. Mai können Sie mitmachen. Jeder, der teilnimmt, trägt dazu bei, dass der Sozialverband VdK für die Betroffenen konkret politisch aktiv werden kann. Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Umfrage Zeit nehmen.
Bitte nehmen Sie teil! Egal, ob Sie direkt von Pflegebedürftigkeit betroffen oder als Angehöriger mit der Pflege befasst sind. Oder Sie hatten noch gar keine Berührung mit dem Thema, wollten aber schon immer einmal Ihre Meinung dazu sagen. Sie haben die einmalige Gelegenheit bei einer der größten Befragungen zur Situation der häuslichen Pflege mitzumachen.
Für weitere Informationen und zur Befragung geht es hier: www.vdk.de/Pflegestudie ?Bitte geben Sie den Link auch an Menschen in Ihrem Umfeld weiter, die ebenfalls vom Thema Pflege betroffen sind, die wir aber nicht mit dieser E-Mail erreichen.
Menschen aus Baden-Württemberg, die mitwirken wollen, und noch Fragen zur Studie haben, können sich an den VdK-Landesverband und dessen spezielle Service-E-Mail pflegestudie.bw@vdk.de wenden oder die besondere Telefonnummer (07 11) 619 56-55 von montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr anrufen. z.g.

Der Vdk-Ortsverband informiert:

Rente mit Pflege steigen

Rente mit Pflege steigen. Personen, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen und bereits in Rente sind, können eventuell ihre Rente steigern. Dies ermöglicht das Flexi-Rentengesetz, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Wenn der Rentner jedoch schon die Regelaltersgrenze erreicht hat, können von der Pflegekasse Beiträge für die Pflege nur dann gezahlt werden, sofern der Pflegende kein Altersvollrentner ist - zum Beispiel nur eine "Wunschteilrente" in Höhe von 99 Prozent bezieht. Die Pflegebeiträge können dann den Rentenanspruch erhöhen. Ob sich die Pflege tatsächlich rentensteigend auswirkt, wenn die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt und was sonst zu beachten ist, dazu berät der DRV Baden-Württemberg in ihren Regionalzentren und Aussenstellen. Weitere Infos und Rechenbeispiele enthält die Broschüre "Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich", die kostenlos unter (0721) 825-23888 oder presse@drv-bw.de zu bestellen ist, zudem zum Downloaden bereitsteht: www.deutsche-rentenversicherung.de
Allen Oktober-Geburtstagskindern gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Gesundheit und Glück.
Christa Erbe, 1. Vorsitzende

Bei Kurzarbeit auch Wohngeld?

Die Corona-Krise bringt für etliche Bürger Kurzarbeit mit sich und einigen
Selbständigen brechen die Einkünfte weg. Hier könnten Betroffene prüfen,
ob für sie Wohngeld in Frage kommt. Anspruchsberechtigt sind Menschen
mit niedrigem Einkommen. Das monatliche Gesamteinkommen darf bestimmte
Beträge nicht überschreiten, wobei bei der Berechnung auch die Anzahl der
berücksichtigungfähigen Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der zuschussfähigen
Miete zu beachten sind. Geregelt ist dies im Wohngeldgesetz (WoGG).
Zum Januar 2020 wurde das Wohngeld angehoben. Da wurde auch der unter
bestimmten Vorrausetzungen mögliche Freibetrag beim Wohngeld für Menschen
mit Behinderung erhöht. Neben dem Mietzuschuss für Mieter sieht das WoGG auc
für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum Wohngeld vor, den sogenannten
Lastenzuschuss. Anträge sind bei der Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Ein Anspruch besteht nicht bei erheblichem Vermögen. Und nicht anspruchsbrechtigt sind Sozialgeld- und Grundsicherungsbezieher ( bei Alter,
Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit), wenn die Kosten der Unterkunft bereits
In den Grundsicherungsleistungen enthalten sind.
Liebe Mitglieder und Freunde wir wünschen Euch allen weiterhin eine gute gesunde Zeit.
Alle die im Juli Geburtstag feiern wünschen wir alles Gute, Glück, und Freude am Leben.

Christa Erbe/ 1. Vorsitzende

IQWiG-Gesundheitsinfos im VdK-Internet

Eine Kooperation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg mit dem
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) macht es möglich: Ab sofort können wertvolle Medizin- und
Gesundheitsinformationen dieses unabhängigen Instituts auch auf den
Internetseiten des VdK-Landesverbands unter www.vdk-bawue.de, Rubrik
"Angebote" / Stichwort "Patientenberatung" aufgerufen werden.
Dort finden sich Informationen zu mehr als 500 verschiedenen Themen
und Themenkomplexen wie beispielsweise "Immunsystem und Infektionen",
"Alter und Pflege", "Vorsorge und Früherkennung" oder auch zu den
Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Eine Stichwortsuche erleichtert das Auffinden von Informationen.
Das IQWiG informiert unter anderem über die Vor- und Nachteile von
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren in Form wissenschaftlicher
Berichte sowie im Wege allgemein verständlicher
Gesundheitsinformationen.
Liebe Mitglieder, liebe Leser,
unser Juni-VdK-Nachmittagstreff muss aus den bekannten Gründen leider
wieder ausfallen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, sobald sich
etwas ändert.
Hier noch ein Spruch für Sie: "Möge dein Tag durch viele kleine Dinge
groß werden".

                 /Hannelore Stumpf

Der VdK Ortsverband Ilvesheim informiert

Wichtiges BGH-Urteil für Heimbewohner

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied,
dass Bewohner eines Pflegeheims beim vorzeitigen Heimwechsel nicht doppelt Miete
zahlen müssen. Denn das Gesetz schreibt für Bezieher von Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung nur eine taggenaue Abrechnung vor. ( Az.:III ZR 292/17 ). Auch wenn der Heim- und Betreuungsvertrag erst zum Monatsende gekündigt wurde, können Heimbetreiber beim vorzeitigen Auszug des Bewohners nur die Vergütung bis zum Auszugstag verlangen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein MS-Patient seinen Heimvertrag zum Monatsende gekündigt, weil er in ein Spezialheim für Multiple- Sklerose-Kranke umziehen wollte. Da dort ein Platz jedoch kurzfristig früher frei wurde, zog der Betreffende entprechend früher um und wollte daher die komplette Monatsvergütung in seinem bisherigen Heim nicht entrichten - zu Recht, so die BGH-Richter.
Unseren Juni-Geburtstagskindern wünschen wir alles Liebe und Gute und vor allem Gesundheit.

Gute sonnige, gesunde und frohe Pfingsttage wünscht Euch ganz besonders:
CHRISTA ERBE / Vorsitzen

Warnung von "Corona"-Enkeltrick

Vom "Enkeltrick", der kriminellen Betrugsmasche, die schon viele
ältere Menschen geschädigt hat, gibt es eine neue Variante: Betrüger
nutzen die aktuelle Corona-Krise aus und versuchen als vermeintliche
Angehörige alten Menschen viel Geld aus der Tasche zu ziehen, warnte
kürzlich das Landeskriminalamt (LKA).
Laut LKA würden sich Anrufer am Telefon als mit dem Coronavirus
infizierte Verwandte ausgeben, die sofort Geld für angebliche
Behandlungen bräuchten.
Dann werde vorgeschlagen, dass ein "Freund" das Geld oder auch
Wertgegenstände abholen komme.
Das LKA rät, niemals Fremden Eigentum auszuhändigen. Die Betroffenen
sollten darauf bestehen, dass die Anrufer selbst ihren Namen sagen -
anstatt sich dazu verleiten zu lassen, den Namen von Enkeln, Neffen
oder Nichten zu erraten - nach der Methode "...rate mal, wer anruft?".
Hilfreich sei auch, nach Begebenheiten zu fragen, die nur echte
Angehörige wissen können. Zudem wird empfohlen, nie seine
Verwandschafts- und Vermögensverhältnisse preiszugeben. Und, sofern
ein Betrug vermutet wird, sollten sich die Betroffenen unter 110 an
die Polizei wenden.
Des Weiteren warnt das LKA davor, auf Online-Plattformen, die vorgeben
rare Schutzmasken oder Desinfektionsmittel zu vertreiben, Ware zu
horrenden Preisen zu bestellen. Oft werde selbst nach Erhalt des
Geldes nicht geliefert.

Die Vorstandschaft des VdK Ortsverbandes Ilvesheim wünscht allen
Mitgliedern, Freunden und Lesern weiterhin alles Gute - passen Sie auf
sich auf, damit wir uns bald gesund wiedersehen.

             /Hannelore Stumpf

Gesetzliche Unfallversicherung und Homeoffice

Um Corona-Infektionen einzudämmen, wird vermehrt im sogenannten
Homeoffice gearbeitet.
Auch dort kann ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung fallen, wie kürzlich die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung gegenüber den Medien betonte.
Allerdings gebe es bei Unfällen im Homeoffice schwierigere
Abgrenzungsfälle. Maßgeblich für die Frage, ob der gesetzliche
Versicherungsschutz greife oder nicht, sei nicht unbedingt der Ort der
Tätigkeit, sprich das Homeoffice zuhause, sondern die Frage, ob die
Tätigkeit im engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht.
So sei beispielsweise der Sturz über ein PC-Kabel versichert. Dagegen
werde der Gang zur Toilette oder in die Küche, während der
Homeoffice-Pause, dem privaten Bereich zugeordnet.
Der Sozialverband VdK gewährt seinen Mitgliedern professionellen
Sozialrechtsschutz - auch bei Streitfällen im Bereich Gesetzliche
Unfallversicherung.
Zur Thematik "Arbeitsunfall" gibt es zudem ein VdK-Webinar am 16. Juni
2020 (11 bis 12 Uhr), das VdK-Sozialrechtsreferent Ronny Hübsch
abhält. Interessierte können sich kostenlos unter
www.sbvdirekt.net/webinare anmelden.

Den Mai-Geburtstagskindern wünschen wir viel Glück, vor allen Dingen
Gesundheit - einfach alles Gute.

/Hannelore Stumpf

Frauen im Sozialverband VdK

Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff.
Da ging es ganz unter, dass am 17. März 2020, als die Schulen wegen
der Pandemie schlossen, "Equal Pay Day" war.
Denn es gibt eine Entgeltdifferenz zwischen männlichen und weiblichen
Arbeitnehmern von 21 Prozent . Diese Lohnlücke in Deutschland macht,
in Kalendertagen umgerechnet, 77 Tage aus.
Dies ärgert viele Frauen, auch weil geringere Löhne für geringere Renten sorgen.
Viele der aktuell 120.650 weiblichen Mitglieder des Sozialverbandes
VdK Baden-Württemberg wollen sich ebenfalls nicht damit abfinden. Die
VdK-Frauen im Lande stellen mittlerweile gut 50,5 Prozent der
insgesamt rund 239.000 Mitglieder.
Seit seiner Anfänge vor 75 Jahren engagieren sich zahllose Frauen im
Sozialverband VdK in Bund und Land und gestalten die Verbandsarbeit
und die VdK-Sozialpolitik wesentlich mit.
Auf Bundesebene hat der VdK schon seit 2008 eine weibliche Spitze.
Im VdK Baden-Württemberg üben zwischenzeitlich 4.517 Frauen gewählte
Ehrenämter aus - Tendenz weiter steigend - um für die berechtigten
Anliegen von Frauen, Rentnerinnen und Rentnern, von Pflegebedürftigen
und pflegenden Angehörigen und von Menschen mit Behinderung oder
chronischen Krankheiten zu streiten.
Im Vergleich mit den männlichen Mitgliedern im Lande macht der
Frauenanteil in Ämtern bereits gut 49 Prozent aus.

Liebe Mitglieder, Leser und Freunde,
die Vorstandschaft des VdK Ortsverbandes Ilvesheim wünscht Ihnen bis
zum nächsten Mal eine gesunde Zeit - passen Sie gut auf sich auf.

/Hannelore Stumpf

Immer mehr Rentner auf Tafel angewiesen

Die Zahl der Menschen, die auf Lebensmittelspenden angewiesen sind und
in den bundesweit mehr als 900 Tafeln einkaufen, nimmt stark zu.
Nach Angaben des Tafel-Bundesverbandes stieg die Zahl der Tafel-Nutzer
in den letzten 12 Monaten um 10 Prozent auf aktuell 1,65 Millionen
Personen. Mit 20 Prozent ist der Anstieg bei den Rentnern besonders
drastisch. Rund jeder vierte Kunde sei im Seniorenalter.
Laut Tafel-Bundesverband gibt es einen ersten flächendeckenden
deutlichen Tafel-Nutzungsanstieg in Deutschland seit 2014. Dazwischen
sei die Entwicklung regional unterschiedlich verlaufen.
Der Sozialverband VdK sieht im Anstieg eine Besorgnis erregende
Entwicklung. Ebenso sorgt sich der VdK um die wachsende Altersarmut
und verweist mit Blick auf den Schuldneratlas 2019 der
Wissenschaftsauskunftei Creditreform auch auf die steigende Zahl
verschuldeter Rentner.
Danach hat sich die Zahl der überschuldeten älteren Menschen seit 2013
sogar um 243 Prozent erhöht - und dies obwohl die Zahl der
verschuldeten Verbraucher laut Schuldneratlas erstmals seit fünf
Jahren gesunken sei. /Hannelore Stumpf

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