Sozialverband VdK - Ortsverband Hüttlingen-Abtsgmünd
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Kleiner Beitrag, großer Gewinn!

Mit mehr als 2,2 Millionen Mitgliedern ist der VdK der größte Sozialverband in ganz Deutschland. Für nur 72 Euro im Jahr* (6 Euro monatlich) kann jeder bei uns Mitglied werden. Die VdK-Erstberatung ist hierbei jedoch auch für Nicht-Mitglieder erst einmal kostenlos.

Als VdK-Mitglied profitieren Sie von vielen Vorteilen:

Sozialrechtsberatung
Sozialpolitische Interessenvertretung
Ansprechpartner in Ihrer Nähe
Serviceleistungen durch Kooperationspartner
Gesellige Ausflüge, Treffen und ehrenamtliches Engagement

Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) sowie Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung - nach SGB XII, 4. Kapitel) zahlen nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrages.

Werden auch Sie VdK-Mitglied und profitieren Sie sofort von allen Vorteilen – ohne Wartezeit! Mit der Online-Betrittserklärung stehen Sie bei uns sofort im Mittelpunkt.
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1. Laden Sie sich die VdK-Beitrittserklärung herunter:

2. Alles durchlesen, ausfüllen, unterschreiben und an die angegebene Adresse senden.

3. Ab sofort stehen Sie bei uns im Mittelpunkt und nutzen für nur 72 Euro im Jahr alle VdK-Vorteile!

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns:
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 619 56-0
Fax: 0711 619 56-98
baden-wuerttemberg@vdk.de

Mitgliedsbeiträge:

Hauptmitglied: 72,00 € pro Jahr

Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder*:36,00 € pro Jahr

Jungmitglieder (bis 35 Jahre):36,00 € pro Jahr

Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel:36,00 € pro Jahr [Nachweis erforderlich]

weitere Kinder*:18,00 € pro Jahr

Familie** (Ehepartner und Kind(er)):126,00 € pro Jahr

Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, alle 6 Monate oder alle 3 Monate beglichen werden.
* Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
** Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner/Kind ein Hauptmitglied vorausgeht.

So helfen wir im Sozialrecht
Unsere Beratung im Sozialrecht ist grundsätzlich kostenlos und durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Steht ein Widerspruchs- oder Klageverfahren an, kann sich das ändern.

Mögliche Kosten werden zunächst von Ihrem VdK-Juristen individuell ermittelt und es wird geprüft, ob eine kostensenkende Hilfsbedürftigkeit besteht. Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.?

Sie benötigen eine sozialrechtliche Beratung?

Dann suchen Sie jetzt die VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe! Insgesamt stehen 35 VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg zur Verfügung – wir sind also auch in Ihrer Nähe.
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