Sozialverband VdK - Ortsverband Hüttlingen-Abtsgmünd
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Infos zur Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit vom VdK Kreisverband Aalen
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen.

Ausdruck und zugleich Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist die volle Wahrnehmung der Menschen- und Bürgerrechte.

Im engeren Sinne spricht man von Barrierefreiheit, wenn die Umwelt so gestaltet ist, dass sie von Menschen mit Behinderung in derselben Weise genutzt werden kann wie von Menschen ohne Behinderung. So definiert es das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes in § 4. Und die entsprechenden Landesgleichstellungsgesetze folgen dieser Definition.

Was bedeutet barrierefrei in den verschiedenen Lebensbereichen?
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. So hilft ein Aufzug Eltern mit Kinderwagen, alten und gehbehinderten Menschen gleichermaßen. Und was Menschen mit Lernschwierigkeiten benötigen – nämlich Texte in Leichter Sprache oder mit Bebilderungen – nutzt auch vielen anderen Menschen.

Barrierefreiheit geht Menschen ohne Behinderung auch deswegen an, weil sie irgendwann womöglich selbst auf gut zugängliche Gebäude, Leichte Sprache oder die Kommunikation über Computer angewiesen sind. Denn Tatsache ist: Nur vier Prozent aller Behinderungen sind angeboren. In den allermeisten Fällen löst eine Krankheit die Behinderung aus, auch Unfälle können eine Ursache sein. Und so gehen Alter und Behinderung oft einher: Gut ein Viertel der Menschen mit Schwerbehinderung ist 75 Jahre und älter, die Hälfte ist zwischen 55 und 75 Jahren alt. Das durchschnittliche Lebensalter steigt – für jeden von uns. Ein Grund mehr, sich für ein Leben ohne Barrieren stark zu machen.

Auch durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) bekennt sich Deutschland zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Die UN-BRK macht auch deutlich, dass Barrierefreiheit unteilbar ist.

Die wichtigsten Grundlagen sind in DIN-Normen geregelt:

DIN 18040-1
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude.

DIN 18040-2
Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 2: Wohnungen

DIN 32975
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung.

Barrierefrei Planen - Bauen – Wohnen

Die Informationen zu den DIN-Normen erhalten sie auf folgenden Webseiten:
www.nullbarriere.de
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
VdK Kampage „Weg mit den Barrieren“
www.weg-mit-den-barrieren.de
Weitere Informationen sind unter dem Link „Wohnberatung“ zu finden.

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