Sozialverband VdK - Ortsverband Hüttlingen-Abtsgmünd
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Wohnberatung

Sozialverband VdK - Wohnberatung Baden-Württemberg
Sicher haben auch Sie den Wunsch, solange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben.
Um auch bei zunehmender Mobilitätseinschränkung und Pflegebedürftigkeit länger mobil und selbst bestimmt zu Hause leben zu können, ist es oftmals erforderlich, die Wohnung, das Haus an die veränderten "Wohn-Bedürfnisse" anzupassen. Das Anbringen eines zweiten Handlaufs entlang der Treppe oder das Beseitigen von Stolperfallen in den Wohnbereichen können bereits hilfreich sein. Manchmal erfordert die Situation aufwendigere Maßnahmen wie z. B. den Einbau einer bodenebenen Dusche, die Verbreiterung der Türen.
Eine Beratung zur individuellen Wohnraumanpassung unterstützt dabei, die passende bedarfsgerechte Lösung zu finden.
Link: https://www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw/

Ihre Ansprechpartnerin, Ulrike Werner, erreichen Sie unter:
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V.
Patienten- und Wohnberatung
Bleichwiesenstr. 1/1
78315 Radolfzell
Tel. 07732 / 92 36 36
u.werner@vdk.de

Ehrenamtliche Wohnberatung im VdK Kreisverband Aalen In der Zwischenzeit stehen dem Kreisverband Aalen drei ausgebildete Wohnberater zur Verfügung: Heike Drauz, Anton Stark und Günter Gregorius.

VdK Patienten- und Wohnberatung Sozialverband VdK Baden-Württemberg
Die Beratungsstelle der VdK Patienten- und Wohnberatung in der Gaisburgstr. 27, in Stuttgart ist auch telefonisch erreichbar.

Ratsuchende Mitglieder können sich gerne sich per Email patienten-wohnberatung-bw@vdk.de - unter Angabe der Telefonnummer – an die Beratungsstelle wenden.

In diesen Fällen rufen die Beraterinnen dann zur weiteren Klärung der Anfrage die Ratsuchenden gerne zurück.

Hier der Link zur Homepage für weitere Informationen: https://www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw/

Warum Wohnberatung?
Viele Menschen können aufgrund von Behinderungen, Krankheiten oder wegen altersbedingten Einschränkungen kein selbst bestimmtes Leben mehr führen und sind gezwungen, die Wohnung oder das Haus umzubauen. Daraus ergeben sich immer wieder neue Anforderungen an unseren Wohnraum. Bevor dies alles in die Wege geleitet wird, sollten betroffene Personen einen ausgebildeten Wohnberater zurate ziehen.

Wir wollen
Ihre Selbstständigkeit und Mobilität in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus erhalten Ihre Wohnverhältnisse einer Behinderung anpassen Ihre Pflegesituationen erleichtern Umzüge in ein Heim verhindern Gemeinsam mit ihnen zweckmäßige Lösungen finden.

Wir klären Sie auf,
wie Hindernisse und Gefahrenquellen zu beseitigen sind. Zum Beispiel durch rutschfeste Bodenbeläge oder der Entfernung von Türschwellen.
Erleichterung durch Hilfsmittel umsetzen: Haltegriffe in Bad und Toilette, Betten in der richtigen Höhe, Umsetz- und Hebehilfen usw.
Umbaumaßnahmen durchführen: Mögliche Türverbreiterungen, den Einbau von Rampen, Treppenliftern, schwellenlosen Duschen usw.

Wir beraten
Sie fachlich kompetent und neutral bei allen anstehenden Fragen auch zum Thema "Finanzierung". Weiterhin umfasst die Beratung auch Hinweise auf mögliche finanzielle Zuschüsse bzw. auf die verschiedenen Kostenträger: Pflegekassen, Krankenkassen, Unfallversicherungen, Hauptfürsorgestellen etc.

Wohnberatung/Wohnraumanpassung
Unterscheidung zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“

Als Planungsgrundlage im Bereich Bauen und Wohnen dient die DIN 18040. Teil 1 der DIN 18040 regelt im öffentlichen Bereich eindeutig, was unter „barrierefrei“ zu verstehen ist.

Im Wohnungsbau dagegen wird in der DIN 18040 Teil 2 unterschieden zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“.
Das Problem dieser Unterscheidung soll hier an einem einfachen Beispiel
dargestellt werden:

Nach der DIN 18040 Teil 2 ist eine Wohnung „barrierefrei“, wenn die
Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm breit sind.
Von „rollstuhlgerecht“ spricht die DIN 18040 Teil 2, wenn die Türen
mindestens 90 cm breit sind.

In der Praxis bedeutet das: Ein älterer Mensch u.U. mit einer
Gehbehinderung etc. zieht in eine nach DIN 18040 Teil 2 „barrierefreie“
Wohnung ein und kann sich dort ungehindert mit seinen Unterarmgehstützen oder Rollator fortbewegen.
Sobald er allerdings auf einen Rollstuhl angewiesen ist, passt er möglicherweise nicht mehr durch die Türen, weil diese der DIN
entsprechend nur 80 cm breit wären.

Praxis-Tipp: Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben.

Barrierefrei Planen - Bauen – Wohnen
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und DIN-Normen usw. erhalten sie unter dem Link: "Barrierefreiheit"
https://www.vdk.de/kv-aalen/ID76144 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
http://www.wohnungsanpassung-bag.de/

Für öffentliche und private Umbauten oder Renovierungen können Sie Kontakt mit folgenden Architekten aufnehmen:
Günther Gregorius
Freier Architekt, Dipl. Ing. (FH) BDB
Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator
Lessingstrasse 15, 73485 Unterschneidheim
Telefon: 07966 731
Fax: 07966 1275
Mobil: 0171 8094587
architekt.gregorius@gmx.de

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