Sozialverband VdK - Ortsverband Hümme
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Häufige Fragen

Häufige Fragen
Auf dieser Seite werden Fragen beantwortet, die bei uns im Kreisverband häufig gestellt werden:

Was heißt eigentlich "VdK"?
Gegründet wurde der Sozialverband VdK Hessen im Jahr 1946. Der Verbandsname hat sich in den vergangenen 65 Jahren zum Markenzeichen des großen, modernen Sozialverband entwickelt. Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Landesseiten: https://www.vdk.de/Landesverband VdK Hessen-Thüringen

Was macht der "VdK"?
Der Sozialverband VdK vertritt die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat und der Regierung. Er ist föderal strukturiert und gliedert sich in:
BUNDESVERBAND (mit 1,7 Millionen Mitgliedern in Deutschland),
LANDESVERBÄNDE (mit ca. 241.000 Mitgliedern in Hessen-Thüringen),
BEZIRKSVERBÄNDE (10 Bezirksverbände in Hessen-Thüringen)
KREISVERBÄNDE (57 Kreisverbände in Hessen-Thüringen)
ORTSVERBÄNDE (1250 Ortsverbände in Hessen-Thüringen)

VdKTV: Was macht eigentlich der VdK?

Beratung und Unterstützung im Sozialrecht, sozialpolitische Lobbyarbeit, ehrenamtliches Engagement – ein Überblick über die Tätigkeiten des mit über 2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverbandes in Deutschland.© VdKTV

Was ist die ERGO Versicherung?
Seit über 40 Jahren besteht eine Kooperation mit der ERGO Versicherung (vormals Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG). Im Rahmen dieses Gruppenvertrags können unsere Mitglieder zu VdK-Sonderkonditionen besonders wichtige Vorsorge treffen und Sterbegeld-, Unfall-, Rechschutz-, Rentenzusatz-, Pflegezusatzversicherungen und "Riester-Rente" abschließen. Ansprechpartner in Ihrer Region nennt Ihnen die Gechäftstelle.

Was bedeutet GdB?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Kreisverbandes. Weitere Informationen finden Sie auf den Serviceseiten des VdK
http://vdk.de/de9216

Was ist ein Merkzeichen?
Im Schwerbehindertenausweis können spezifische Behinderungen durch Merkzeichen kenntlich gemacht werden. Die häufigsten Merkzeichen sind:
G: erheblich gehbehindert
aG: außergewöhnlich gehbehindert
Gl: gehörlos
H: hilflos
Bl: blind
RF: Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
B: Begleitperson

Weitere Merkzeichen finden Sie auf den Serviceseiten des VdK http://vdk.de/de12733

Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Kreisverbandes

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