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Sozialrechtsverfahren - Kostenrisiko
Kostenrisiko bei Sozialrechtsverfahren
KOSTEN BEI VERFAHREN
Kosten für Widerspruch und Klage
Unabhängig durch Mitgliedsbeiträge
Der Sozialverband VdK BW finanziert sich vor allem durch seine Mitglieder!
Seit über 70 Jahren hilft der Sozialverband neuen und langjährigen Mitgliedern zu allen sozialrechtlichen Fragen, auch bei Widerspruchs- und Klageverfahren. Wir vertreten unsere Mitglieder gegenüber den Behörden oder vor den Sozialgerichten. Das tun wir gerne und aus Überzeugung.
Sozialrechtsberatung – Kostenübersicht
Die einfache Rechtsberatung in Ihrer VdK-Beratungsstelle ist grundsätzlich kostenlos und durch Ihren Mitgliedsbeitrag gedeckt. Sobald wir Sie als Sozialverband VdK BW nicht nur beraten, sondern für Sie in Widerspruchs- oder Klageverfahren aktiv werden, können weitere Kosten anfallen. Diese Kosten werden von Ihrem VdK-Juristen vorab individuell ermittelt und geprüft, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht.
Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.
Daher wird ab dem 1. Januar 2023 ein Kostenrisiko wie folgt an unsere Mitglieder weitergegeben:
1. Kosten gemäß Satzung
Für über 70 Widerspruch: 250 Euro
Klage: 390 Euro
Berufung: 470 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 2. Kosten für bedürftige Mitglieder
Hilfebedürftigkeit nach §53 der Abgabenordnung.
2.1 Unter einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 45 Euro
Klage: 75 Euro
Berufung: 105 Euro
2.2 Ab einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 30 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: 70 Euro
2.3 Ab zwei Jahren Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 15 Euro
Klage: 25 Euro
Berufung: 35 Euro
3. Fälligkeit
Die Kosten unter Punkt 2 sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.