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Neuerungen in der Pflegeversicherung
Zu diesem Thema hatte unser Ortsvorstand zu einer Informationsveranstaltung am 28. Februar in das Haus Katharina eingeladen, zu der unsere amtierende Vorsitzende zahlreiche Mitglieder begrüßen konnte.
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze II und III besteht immer noch ein großes Informationsdefizit hinsichtlich der Leistungen, die durch die Gesetzesnovelle ermöglicht werden. Dies wurde auch durch die Beiträge der Zuhörer deutlich. Mehrmals hieß es, das habe ich nicht gewusst. An Stelle der körperlich in drei Stufen erfassten körperlichen Defizite nach dem Zeitaufwand zur Pflege werden nach dem neuen Gesetz Personen erfasst, die gesundheitlich bedingte Beinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren können. Diese Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für die nächsten 6 Monate bestehen. Auf Grund der Erfahrung des Refernten bei der Begutachtung wurde deutlich, welche Hilfen für die Betroffenen möglich sind.
So war es nicht verwunderlich, dass das reichlich angebotene Informationsmaterial dankbar angenommen wurde.