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Organisation im VdK
Der Sozialverband VdK vertritt die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat und der Regierung. Er gliedert sich in:
Der Bundesverband nimmt aktiv Einfluss auf aktuelle Entwicklungen in der:
Rentenpolitik
Gesundheitspolitik
Sozialpolitik.
Dabei vertritt er konsequent die Interessen der über 2 Millionen Mitglieder in Deutschland.
Die Landesverbände machen sich stark für ihre Mitglieder gegenüber den Landesparlamenten und pflegen enge Kontakte zu anderen Organisationen.
Die Bezirksverbände sind Bindeglied zwischen dem Landesverband und den Kreisverbänden. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
Unterstützung und Beratung der Orts- und Kreisverbände bei allen Fragen der Verbandsarbeit.
Durchführung von Schulungsmaßnahmen für die Kreis- und Ortsverbände.
Einflussnahme auf Politik und Verwaltung auf kreisübergreifender Ebene.
Die Kreisverbände beraten die Mitglieder beispielsweise zu:
Renten- und Behindertenrecht
Alten- und Sozialhilfe
Pflegeversicherung
Patientenschutz.
Qualifizierte Mitarbeiter klären die Mitglieder über ihre Rechte und Ansprüche auf und erledigen für sie den Schriftwechsel mit Behörden. Die Prozessbevollmächtigten vertreten die Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Die Ortsverbände halten ihre Mitglieder mit Inormationsveranstaltungen zur Sozialpolitik oder zu Gesundheitsthemen auf dem Laufenden. Außerdem lassen sie sich abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten einfallen, wie Tagesausflüge, Reisen oder Seniorennachmittage.
Der Sozialverband VdK ist politisch und konfessionell unabhängig und finanziert sich über die Beiträge seiner Mitglieder.
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