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Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gehört die Beetreuungsverfügung zu den drei Vorsorgedokumenten. Doch was genau ist eine Betreuungsverfügung? In unserem Video-Ratgeber zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Betreuungsverfügung: Wenn Sie durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sind und vorher keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird ihnen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt. Dieser kann dann, sofern vom Gericht dazu beauftragt, ihre Interessen im finanziellen, gesundheitlichen oder juristischen Bereich vertreten. In einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht ihre Vorstellungen und Wünsche zu einer Betreuung mitteilen. Das macht es ihrem Betreuer leichter, in Ihrem Interesse zu handeln.
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