Sozialverband VdK - Ortsverband Heddesheim
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OV Heddesheim

Berlin, 26.03.2024
V
dK: Stand der Kinderarmut ist eine Schande für so ein reiches Land
• Kinderarmut laut Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands auf Höchststand
• VdK fordert Nachbesserung bei der Kindergrundsicherung

Der Paritätische Gesamtverband hat heute seinen aktuellen Armutsbericht vorgelegt. Demnach zählen 14,2 Millionen Menschen mittlerweile zu den Armen in Deutschland. Besonders alarmierend:
Die Kinderarmut ist auf einen Rekordwert gestiegen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Mehr als jedes fünfte Kind ist laut dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands mittlerweile von Armut betroffen. Das ist eine Schande für so ein reiches Land wie Deutschland!
Der neue Höchststand zeigt, dass Hilfen offenbar nicht dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Umso wichtiger ist es, dass das System reformiert wird. Wir brauchen eine gute Kindergrundsicherung, die Kinder wirklich vor Armut bewahrt.
Mit der Kindergrundsicherung, wie sie im Moment geplant ist, können wir die Kinderarmut in Deutschland nicht bekämpfen. Das Ziel, Leistungen zu bündeln und so den Zugang für betroffene Familien
zu erleichtern, wurde weit verfehlt. Verschiedene Leistungen müssten weiterhin bei mehreren Behörden beantragt werden. Und eine vollautomatisierte Auszahlung wird es schon mal gar nicht geben.
Wenn wenigstens mehr Geld bei den Familien ankommen würde, wäre das unzureichende Verfahren leichter hinzunehmen. Doch wie es jetzt aussieht, werden Familien – wenn überhaupt – nur sehr wenige Euros mehr im Portemonnaie haben.
Die Regierung muss dringend nachbessern, damit der Armutsbericht im kommenden Jahr nicht einen neuen Höchststand bei der Kinderarmut vermelden muss.
Eine ausreichend finanzierte Kindergrundsicherung kann ermöglichen, dass Kinder aus armen Familien genügend gesundes Essen, angemessene Kleidung und vor allem Teilhabechancen erhalten.“

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180

Berlin, 01.03.2024

VdK: E-Rezept verunsichert viele Patientinnen und Patienten

• Sozialverband VdK sieht Vorteile durch das E-Rezept
• Aber: VdK fordert, dass alle drei Varianten der E-Rezept-Einlösung flächendeckend angeboten werden

Seit Januar ersetzt das elektronische Rezept den altbekannten „rosa Zettel“. Doch in der Praxis kommt es noch zu Problemen in der Umsetzung. Das erfährt der Sozialverband VdK immer wieder von seinen Mitgliedern.
Dabei sollte die Nutzung des E-Rezepts für Patientinnen und Patienten sehr einfach sein. Das Rezept, das vorher in der Arztpraxis auf rosa Zetteln ausgedruckt
worden ist, ist nun digital in einer stark gesicherten „Cloud“ abgespeichert. Um es einzulösen, gibt es drei Varianten:

1. Die Apotheke kann das Rezept über die Gesundheitskarte abrufen und einlösen. Wichtig zu wissen: Die Rezepte werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert,
sondern auf dem zentralen E-Rezept-Server der Telematikinfrastruktur, der digitalen Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Karte dient lediglich dazu,
Patientinnen und Patienten in der Apotheke zu verifizieren, sie fungiert sozusagen als Schlüssel. Wer die Gesundheitskarte verlieren sollte, verliert nicht die verschriebenen Rezepte.
Allerdings sollte der Verlust der Karte sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Ansonsten können Dritte mit der Karte auf die Rezepte zugreifen.

2. Das Rezept kann in der Apotheke über die E-Rezept-App der Firma Gematik eingelöst werden. Patientinnen und Patienten können nach der Anmeldung in der App ihre verschriebenen Rezepte sehen und verwalten.
Die Gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur, die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Der Bund hält 51 Prozent der Firmenanteile. Die Firma achtet auf besondere Datensicherheit. Schon jetzt können E-Rezepte auch über Apps von Apotheken oder bei Online-Apotheken eingelöst werden.
Das funktioniert über das Scannen des Rezeptcodes oder die NFT-Funktion der Gesundheitskarte. Die Krankenkassen planen weitere Apps.

3. Patientinnen und Patienten können in der Praxis einen Papierausdruck bekommen. Das ist ein Zettel mit einem Code darauf, der genauso von der Apotheke ausgelesen werden kann wie die Gesundheitskarte.
Das E-Rezept hat viele Vorteile: Es ist fälschungssicher, und es kann nicht mehr zu Unsicherheiten kommen, weil beispielsweise der Arzt noch eine handschriftliche Notiz hinterlassen hat. Außerdem kann die Apotheke viel einfacher erkennen, ob es Wechselwirkungen zwischen Medikamenten gibt, da alle Rezepte digital vorliegen. Folgeverschreibungen werden einfacher und sparen Zeit und Wege. Denn: Die Praxis kann ein Rezept – etwa nach einem Telefonat – einfach erstellen, und die Patientin kann sich das Medikament nur mit Vorzeigen der Versichertenkarte oder der App in der Apotheke geben lassen und muss nicht noch einmal in der Praxis vorbeigehen.
Deshalb unterstützt der VdK das E-Rezept grundsätzlich. Doch viele Patientinnen und Patienten berichten auch von Problemen. Ilias Essaida, Referent für Gesundheitspolitik beim VdK-Bundesverband, sagt: „Leider ist es so, dass viele Arztpraxen sich weigern, das E-Rezept auszudrucken. Als Gründe dafür werden teilweise Papierkosten oder das Fehlen eines geeigneten Druckers angegeben. Das sollte so nicht sein und ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Für viele Patientinnen und Patienten ist der Ausdruck wichtig. Es gibt beispielsweise Menschen, die ihr Rezept über eine Rezeptsammelstelle einlösen möchten. Andere wollen sehen, welche Medikamente ihnen verordnet worden sind – auch ohne gezwungen zu sein, die App zu nutzen. Und auch für Pflegeheime ist der Aufwand bei der Medikamentenversorgung mit Ausdrucken derzeit noch wesentlich geringer als mit der Gesundheitskarte der Patientinnen und Patienten zur Apotheke zu fahren und nach der Rezepteinlösung wieder zurückzubringen.“
Ein weiteres oft genanntes Problem ist, dass viele Praxen die Möglichkeit der Wiederholungsverordnung nicht nutzen. Eigentlich können Ärztinnen und Ärzte durch das E-Rezept jetzt bis zu vier Rezepte (eine Initialverordnung und drei Wiederholungsverordnungen) für einen bestimmten Zeitraum ausstellen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht laufend für ein Nachfolgerezept die Arztpraxis aufsuchen. Das ist vor allem für jene gut, die chronisch erkrankt und gut eingestellt sind. Die Wiederholungsverordnungen erleichtern auch die Arbeit von Pflegeheim-Mitarbeitenden, die dadurch nicht jeden Monat oder jedes Quartal in die Praxis fahren müssen, um ein neues Rezept abzuholen. Noch einfacher wäre es für Pflegeheime, wenn sie bereits vor dem geplanten Start im Jahr 2025 teilweise an die Telematikinfrastruktur angeschlossen würden, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180

Berlin, 26.02.2024

VdK: Notlösung für Betroffene – Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung

• VdK-Präsidentin Verena Bentele: „DRV muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten“
• Bentele: „Über drei Millionen Betroffene erhalten trotzdem ihren lang erwarteten Zuschlag“

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann nicht - wie ursprünglich angekündigt – die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 1. Juli 2024 korrekt berechnen. Den Betroffenen wird aber ein in der Höhe vergleichbarer Rentenzuschuss ausgezahlt. Grund hierfür sind nach Angaben der DRV technische und organisatorische Umsetzungsprobleme.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die gute Nachricht ist: Die drei Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden im Juli endlich ihren lang erwarteten Zuschlag erhalten. Aber die DRV hat es nicht geschafft ihn bis dahin juristisch korrekt zu berechnen. Die Bundesregierung behilft sich mit einer Notlösung. Ab dem 1. Juli wird den Rentnerinnen und Rentnern ein einfach berechneter und in der Höhe vergleichbarer Zuschuss ausgezahlt. Erst zum 1. Dezember 2025 kann die DRV den sachgemäßen Zuschlag an Betroffene auszahlen. Dann wird auch geprüft, ob der einfache Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss.
Diese Verzögerung ist ein Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung und zeigt, dass im Bereich der Digitalisierung und der Personalressourcen vieles im Argen liegt. Mein Appell an Bundessozialminister Heil: Die Behörde muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten, um Leistungsverbesserungen schnell und sachgemäß umzusetzen.“

Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0175 6604730,

Stuttgart, 7. Februar 2024

„Menschen in großer finanzieller Not“ – über 68.000 sozialrechtliche VdK-Beratungen allein 2023 in Baden-Württemberg – so viele wie nie zuvor
VdK-Landesvorsitzender Hotz fordert: „Die Ampelregierung muss endlich ihre Versprechen einlösen und eine sozialgerechte Politik machen!“
Die Rekordzahlen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg sprechen für sich und zeigen: Die Nöte und Sorgen der Menschen im Land steigen. Über 68.000 sozialrechtliche Beratungen gab es 2023 durch die VdK-Juristen, so viele
wie noch nie zuvor. 12.200 Widersprüche, Klagen und Berufungen wurden eingereicht – gegen Rentenbescheide, abgelehnte Krankenkassenleistungen und die Pflegekasse – noch nie waren es mehr. 18.440.389 Millionen Euro
erstritten die VdK-Juristen an Nachzahlungen im Jahr 2023, diese Summe war nie höher und auch die Mitgliederzahlen steigen seit 1996 stetig, im Jahr 2023 um weitere 8.400 auf heute über 260.000 in Baden-Württemberg.
„Hinter all diesen Zahlen stehen Menschen. Sie kommen in großer finanzieller Not zu uns, die Armut steigt. Manche haben ein pflegebedürftiges Familienmitglied zuhause, können es nicht mehr vernünftig versorgen, finden keinen Pflegeheimplatz.
Da geht es schlichtweg um Menschenwürde“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz. Andere bekämen die dritte Pflegeheimkosten-Erhöhung in nur anderthalb Jahren, wie ein Mann aus dem Landkreis Böblingen berichtet.
Von jetzt auf gleich müsse seine Schwiegermutter für die stationäre Pflege 453 Euro mehr zahlen und habe ab März dann eine Eigenbeteiligung von 3383 Euro – pro Monat.
„Wir appellieren an die Bundesregierung, die verbleibende Zeit endlich zu nutzen und die steigende Armut zu bekämpfen!“ fordert Hotz. „Eine sozialgerechte Politik war das Versprechen. Doch die Realität sieht ganz anders aus:
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde beispielsweise noch immer nicht grundlegend reformiert. Pflegebedürftigkeit führt viele Menschen weiterhin direkt in die Armut – trotz des neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes.
Ich würde mir wünschen, dass die Menschen in unserem Land in Würde alt werden dürfen.“
Der VdK-Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz steht gern für ein vertiefendes Interview zur Verfügung.
Wir vermitteln außerdem Kontakt zu Betroffenen und juristischen Beraterinnen und Beratern.

Hier finden Sie die PM als Word-Dokument zum Herunterladen:
PM_VdK-BW_Menschen in großer finanzieller Not

Berlin, 13.02.2024

VdK-Präsidentin: Rentenpaket muss ein großer Wurf werden

• Anheben des Rentenniveaus auf 53 Prozent und solidarische Finanzierung sind unerlässlich
• Renten sind keine Börsenspielchen

Für das Rentenpaket II fordert Verena Bentele, Präsidentin des VdK:

„Das Rentenpaket muss ein großer Wurf werden! Es kann doch nicht sein, dass die hohe Inflation vor allem Personen mit geringen Renten so hart trifft, dass sie nicht wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen.
Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Mieten und Dienstleistungen treffen besonders die älteren Menschen, an deren Einkommen sich in der Rente nichts mehr ändern wird. Da Rentnerinnen und Rentner, anders als andere Gruppen
keinen Inflationsausgleich erhalten haben, brauchen sie jetzt systematische Verbesserungen. Die beste Antwort für diese Menschen ist ein höheres Rentenniveau und damit höhere Renten.
Angesichts dieser prekären Lage ist es dringend an der Zeit für grundlegende Veränderungen. Die Renten müssen im Verhältnis zu den Löhnen wachsen. Ein Anheben des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine
solidarische Finanzierung sind unerlässlich. Das bedeutet, dass alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich der Beamtinnen und Beamten, angemessen an den Kosten beteiligt werden sollten.
Prioritäten müssen jetzt richtig gesetzt werden: weg von spekulativen Investitionen auf dem Aktienmarkt, hin zu einer soliden Arbeitsmarktpolitik mit einem höheren Mindestlohn und mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung statt Minijobs.
Die Renten sind auch keine Börsenspielchen, sondern ein zentrales Element der sozialen Sicherung. Ein starker Arbeitsmarkt mit vielen guten Jobs und guten Löhnen sichert langfristig die Renten und damit einen lebenswerten Ruhestand.“

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

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