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Was Sie als Mitglied wissen sollten:
Hier können Sie abrufen, welche Leistungen wir im Rahmen unserer Rechtsberatung für Sie erbringen und wie Sie ein Beratungsgespräch vorbereiten können. Zusätzlich: welche Unterlagen Sie zur Sprechstunde mitbringen sollten und was der VdK nicht bearbeitet.
- LeistungenRB-1.pdf (67.8 KB, PDF-Datei)
Wichtige Hinweise: Eine einfache Erstberatung und die Beantwortung kurzer Fragen setzt keine Mitgliedschaft beim VdK voraus. Erst wenn der VdK als Interessenvertreter mit Vollmacht tätig werden oder eine umfangreiche Beratung mit Aktenstudium oder aufwändigen Recherchen durchführen soll, verlangen es das Gesetz und die VdK-Satzung, dass eine Mitgliedschaft begründet wird.
Widerspruchs- und Klageverfahren werden nur nach Prüfung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten übernommen! Wir werden in der Regel nicht mehr tätig, wenn Sie sich schon anderweitig haben vertreten lassen.
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
- Muster Widerspruch (21.0 KB, DOCX-Datei)
- Muster Klageeinlegung (19.9 KB, DOCX-Datei)
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem Kreisverband in Verbindung setzen.
Termine sind nicht vonnöten, wohl häufig ein wenig Zeit.
Wir bitten um Verständnis, dass fernmündliche Beratung nur im Notfall und selbst dann nicht in ausführlicher Form erfolgen kann!