Sozialverband VdK - Ortsverband Großauheim-Wolfgang
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Pflege - das haben wir erreicht

Logo der Kampagne "Große Pflegereform jetzt!"

Mit unserer großen Kampagne für eine bessere Pflege haben wir dazu beigetragen, dass es seit 1. Januar 2015 mehrere Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt.

Pflegesätze
Für die rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wurden die Sätze für die häusliche und stationäre Pflege im Schnitt um vier Prozent erhöht. Wer einen ambulanten Pflegedienst beschäftigt, erhält in Pflegestufe I nun 468 statt 450 Euro. In den Stufen II und III sind es 1144 statt 1100 und 1612 statt 1550 Euro.
Für Pflegebedürftige, die von Angehörigen versorgt werden, erhöht sich das Pflegegeld. In Stufe I sind es jetzt 244 Euro (bisher 235), in Stufe II und III sind es 458 Euro (bisher 440) beziehungsweise 728 Euro (bisher 700).
Für Pflegebedürftige in Heimen erhöhen sich die Sätze in Stufe I auf 1064 Euro (bisher 1023), in Stufe II auf 1330 Euro (1279) und in Stufe III auf 1612 Euro (1550). In besonderen Härtefällen sind es 1995 Euro statt bisher 1918 Euro.

Betreuung
Derzeit kommen auf eine Pflegekraft im Heim etwa 24 Pflegebedürftige. Nun beträgt der Betreuungsschlüssel 1 zu 20.

Pflegezeit
Um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen können sich Arbeitnehmer in Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern bis zu sechs Monate komplett freistellen lassen. Eine Lohnersatzleistung gibt es allerdings nicht.

Familienpflegezeit
Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern haben das Recht, zur Pflege eines Angehörigen für zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden zu verkürzen. Ein zinsloses Darlehen hilft, um die Differenz zum bisherigen Einkommen zu verringern. Es kann beim Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Hat der Arbeitnehmer schon für sechs Monate eine Auszeit vom Job genommen, verbleiben ihm für die Arbeitszeitreduzierung noch 18 Monate. In kleineren Betrieben besteht zwar kein Rechtsanspruch, allerdings können Arbeitnehmer und Arbeitgeber trotzdem solche Übereinkünfte treffen. Auch dann kann das Darlehen bezogen werden.

Zusätzliche Leistungen
Alle Pflegebedürftigen können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Dafür erstattet die Kasse 104 Euro. Bislang stand die Leistung nur Demenzkranken zu.

Wohnumfeld
Wer seine Wohnung wegen ?Pflegebedürftigkeit" umbauen muss, zum Beispiel mit einem Treppenlift oder einem behindertengerechten Bad, kann bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse beanspruchen. Früher lag dieser Betrag bei 2500 Euro.

Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige eine ?Auszeit? benötigen, können sie eine andere Person mit der Betreuung beauftragen, deren Bezahlung die Pflegekasse übernimmt. Der Zeitraum dafür wurde auf bis zu sechs Wochen ausgeweitet. Zudem steigt die Vergütung für die Ersatzpflegekraft von derzeit 1550 auf bis zu 1612 Euro.

Sterbebegleitung
Für Menschen, die einen sterbenskranken Familienangehörigen begleiten wollen, besteht die Möglichkeit, die Arbeit für drei Monate ganz oder teilweise zu reduzieren. Dies gilt auch, wenn der Kranke nicht zu Hause gepflegt, sondern in einem Hospiz betreut wird.

Betreuung von Kindern
Bei der Betreuung pflegebedürftiger Kinder können Eltern ebenfalls bis zu sechs Monate komplett oder bis zu 24 Monate teilweise aus dem Job aussteigen. Dies gilt auch, wenn die Kinder in einer Einrichtung untergebracht sind.

Pflegebeiträge
Gegenwärtig liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent). Um die Reform zu finanzieren, wurde er zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Das bringt 2015 gut 3,6 Milliarden Euro mehr ein. Für die Umwandlung der Pflegestufen sollen später weitere 0,2 Prozentpunkte fällig werden. Insgesamt stünden dann pro Jahr sechs Milliarden Euro mehr zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
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