Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-norf-uedesheim/ID186374
Sie befinden sich hier:

Persönliche Beratungen zum Schwerbehindertenrecht (SGB IX) in Norf u. Uedesheim.

Eine Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist für Verbandsmitglieder kostenlos, Nichtmitglieder erhalten nur eine kostenfreie Erstberatung.
Dieses ist in der Satzung in § 3 Ziffer 2 a) geregelt und bindend.
Satzung

Der VdK Kreisverband Neuss verfügt seit dem Jahr 2011 über 20 ehrenamtlich tätige Sozialrechtsberater(innen) in verschiedenen Ortsverbänden, die vom VdK Landesverband NRW e. V. für diese Tätigkeit zugelassen sind und für die der Landesverband eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Termine für eine persönliche Beratung im Schwerbehindertenrecht (SGB IX) können von Mitgliedern des OV Norf/Uedesheim sowie Nichtmitgliedern bei beiden Sozialberatern vereinbart werden.

Termine in Norf 2023 Termine in Uedesheim 2023

Leistungen der Sozialberatung zum Schwerbehindertenrecht.

Das Themenfeld des Schwerbehindertenrechts ist sehr komplex und bei der Erstantragstellung bzw. bei einem Änderungsantrag können gravierende Fehler gemacht werden, die durch eine Beratung einer fachkundigen Person des VdK vermieden werden können.

Aus diesen Gründen sollten Sie stets die Hilfe unseres Sozialberaters in Anspruch nehmen.

Die Leistungen der Beratung müssen aus rechtlichen Gründen zwischen Mitglieder des VdK und Nichtmitglieder unterschieden werden.

Nachstehend werden die Beratungsinhalte getrennt nach beiden Personenkreisen aufgeführt:

Mitglieder des VdK

  • Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis, gibt es auch Nachteile?
  • Beratung, ob ein Erst- oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht Aussicht auf Erfolg hat.
  • Wie und wo wird der Antrag gestellt.
    (Anträge erhalten Sie bei der Beratung.)
  • Was muss in dem Antrag alles aufgeführt werden.
  • Hilfestellung bei Erstellung von Erst/Änderungsanträgen.
  • Welchen Grad der Behinderung kann man erwarten.
  • Kann eine Schwerbehinderung wieder aberkannt werden.
  • Welche weiteren Informationen sind für das laufende Verfahren sinnvoll.
  • Was passiert, wenn der Bescheid eingegangen ist.
  • Wie läuft ein Widerspruchsverfahren ab, wenn der Bescheid negativ ist.
  • Welche Schritte folgen nach einem erfolglosen Widerspruch.
  • Informationen zum Klageverfahren beim Sozialgericht.
  • Beratung zu der Gebührenordnung.

Nichtmitglieder des VdK

Hinweis: Nichtmitglieder können nur eine allgemein gehaltene, kurze Erstinformation erhalten. Für eine ausführliche Beratung ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

  • Allgemeine Information was das Schwerbehindertenrecht bedeutet.
  • Wer kann Hilfestellungen geben.
  • Wo kann man Anträge erhalten.
    (Anträge erhalten Sie bei der Beratung.)

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Nichtmitgliedern die Informationen sich auf das Grundsätzliche beschränken.

Sie haben eine Alternative, werden Sie VdK Mitglied!

Für einen geringen Monatsbeitrag von 5,50 € können Sie die vollen Leistungen des VdK einschl. der Beratungen erhalten. Bei einigen Leistungen fallen geringe Kosten an, diese finden Sie in der Gebührenordnung

Wir sind erheblich günstiger als eine Rechtsschutzversicherung und spezialisiert auf das Sozialrecht.

Hinweis:
Widerspruchs- und Klageverfahren sind immer über den VdK Kreisverband Neuss zu führen.

© Brunhilde Holtbrügger

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-norf-uedesheim/ID186374":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.