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Blau - Europäischer Parkausweis für Schwerbehinderte
| Seit Januar 2001 sind die Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder, nämlich Island, Norwegen und Liechtenstein, zu dem standardisierten blauen Parkausweis übergegangen Aktueller Informationsstand laut Ordnungsbehörde: Außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Merkzeichen aG) Weiterhin können schwerbehinderte Menschen mit den Mitzubringen sind in der Regel:
Zur Beantragung gehen Sie bitte zur Ihre zuständigen Stadtverwaltung Hier einige Links zu weiteren Informationen Bitte beachten Sie, Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben Anrecht auf die damit verbundenen Erleichterungen und Nachteilsausgleiche. Nach § 281 StGB ist der Behindertenausweis nicht übertragbar, da es sich um ein persönliches Dokument handelt. Bereits der mit einer Täuschungsabsicht verbundene Versuch der Überlassung des Papiers an eine andere Person ist somit strafbar. Behindertenparkplätze nur für Menschen mit starker Gehbehinderung - LSG Stuttgart: Platzbedarf beim Ein- und Aussteigen reicht nicht! --------------------
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http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Mobilitaet.html