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Patientenrechtegesetz
Nur ein informierter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten.
| Die Rolle der Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung hat sich gewandelt. Sie sind nicht mehr nur vertrauende Kranke, sondern auch selbstbewusste Beitragszahler und kritische Verbraucher. Mit dem Patientenrechtegesetz stärkt die Bundesregierung die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen. Wichtige Punkte sind daher:
Wichtig: Bitte beachten Sie, das die auf dieser Seiten publizierten Angaben nur zu Ihrer Information dienen. Der Inhalt ist nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.
Möchten Sie noch weitere Informationen, können Sie auch das Bundesministerium für Gesundheit besuchen. } | |