Sozialverband VdK - Ortsverband Grebenhain
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Vortrag über Vorsorgevollmacht

Vortrag Ingrid Michel 1

© VdK-OV Grebenhain

„…damit der eigene Wille zählt“, hatte der VdK Grebenhain zu einem Vortrag mit dem Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in den „Vogelsberger Hof“ nach Crainfeld eingeladen. Dabei kam auch das leibliche Wohl nicht zu kurz. Referentin Ingrid Michel vom VdK-Betreuungsverein in Fulda gab den zahlreich interessierten Besuchern einen Überblick, wie man unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen die richtige Vorsorge treffen kann. Anschaulich erläuterte die Referentin zum Beispiel, dass die verbreitete Annahme, Eheleute dürften sich etwa gegenüber Ärzten „automatisch“ gegenseitig vertreten, so nicht zutrifft. Problematisch sind oft auch vorformulierte, kostenlose Vollmachtstexte aus dem Internet, die nicht selten Fehler enthalten oder den individuellen Erfordernissen des Einzelnen nicht gerecht werden.

Mit dem Hinweis, dass eine rechtliche Betreuung für Kinder durch die Eltern mit der Volljährigkeit beendet wird und für Ehepartner nicht automatisch besteht, verdeutlichte die Referentin gleich zu Beginn, dass sich jeder Erwachsene frühzeitig über die eigenhändige Ausstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Gedanken machen sollte. Dies sei nicht altersabhängig, denn auch in jungen Jahren könne der Mensch durch schwere Krankheiten oder Unfälle in eine Betreuungslage geraten.

Und wenn erst einmal jemand aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen seine Anliegen nicht mehr selbst regeln könne, dann gehe es ganz schnell und es werde vom Gericht ein Betreuer bestellt, betonte Ingrid Michel. Eine solche Fremdbestimmung durch Behörden könne man vermeiden, indem man in einer Vorsorgevollmacht eine Person benenne, die im Fall des Falles die notwendigen Entscheidungen treffen soll.

Ingrid Michel erläuterte die Punkte, auf die man achten muss. Um sicher zu gehen, dass die Entscheidungen in der Vorsorgevollmacht im Ernstfall nicht angezweifelt werden, rät Ingrid Michel, diese beim Ortsgericht, der Betreuungsbehörde oder bei einem Notar beglaubigen zu lassen. Ebenso ratsam und wichtig sei es, die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Denn was nütze eine Vorsorgevollmacht, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden werde. „Das Zentrale Vorsorgeregister hilft den Gerichten und Ihnen“, sagte sie. Zur Dokumentation der Eintragung im Zentralen Versorgungsregister erhalte jeder, der dort registriert sei, eine persönliche Chip-Karte, die bei der Krankenversichertenkarte aufbewahrt werden solle.
„Jeder Arzt ist froh, wenn eine Verfügung vorliegt“, betonte Michel und riet, sowohl die Verfügung als auch die Vollmacht, mit denen man auch die Angehörigen entlastet, immer zu aktualisieren. Dazu genüge es, mit Unterschrift und Datum die gemachten Angaben und Entscheidungen, wenn denn alles dabei bleiben soll, zu bestätigen. Neben der Beantwortung von Fragen zum Thema stellte Michel die Notfallbox vor, die auf Anfrage über den VdK-Ortsverband Grebenhain zu beziehen ist. Die „Notfallbox“ ist ein kleiner, aber effizienter Helfer für Rettungskräfte. Mittels zweier Aufkleber (einer an der Haustür und ein weiterer am Kühlschrank) wissen Rettungskräfte, dass sich eine Box im Kühlschrank befindet. Im Notfall spart das den Helfern Zeit und rettet womöglich Leben. In der Rettungsdose werden auf einem Zettel alle notwendigen Informationen für einen Notfall notiert. Wichtig ist immer, die Informationen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wie sehr der VdK Grebenhain mit dem Thema den Zuspruch der Zuhörer getroffen hatte, zeigte auch das sehr große Interesse an Informationsbroschüren und der Gelegenheit, mit der Referentin im persönlichen Gespräch weitere Fragen zu klären oder auch Termine für ein persönliches Gespräch in der VdK-Geschäftsstelle in Fulda zu vereinbaren.

Vortrag Ingrid Michel 2

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