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Patientenverfügung aktuell
Vor 3 Jahren stellte der VdK Ortsverband die Notfallmappe (die mittlerweile Wichtigmappe genannt wird) vor, die vom Hessischen Innenministerium und Seniorenverbänden erstellt wurde. Mit verschiedenen Vordrucken für Betreuungsrecht und Patientenwünschen. In der Zwischenzeit haben sich einige Veränderungen ergeben, so zum Beispiel bei der Patientenverfügung. Mehr Berücksichtigung finden eindeutigere Formulierungen, die von Ärzten und Juristen vorgeschlagen werden. Außerdem wird das Thema Organspende behandelt und Vorschläge dazu eingearbeitet.
Rosi Gottschalk empfiehlt, das entsprechende Formular in 3facher Ausführung zu erstellen und mit Ehepartner, Kindern oder vertrauten Personen auszufüllen und auch unterschreiben lassen:
1 Exemplar bleibt bei einem selbst,
1 Exemplar bei Kindern oder Vertrauensperson und
1 Exemplar beim Hausarzt hinterlegt werden.
Alle 2 Jahre sollte mit der handschriftlichen Unterschrift die Gültigkeit bestätigt werden oder bei Veränderungen neu geschrieben werden.
Wenn keine Vertrauenspersonen vorhanden sind, kann die Patientenverfügung auch über das Ortsgericht bestätigt werden oder von einem Notar beglaubigt werden.