Seiteninhalt
Mitglied werden
Der Sozialverband VdK zeichnet sich durch eine individuelle juristische Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Sozialrechtsschutzes aus.
Die erfahrenen Rechtsberater des VdK Baden-Württemberg sind in Ihrer Nähe und zeichnen sich durch fachliche Kompetenz aus. Kommen Sie zu uns wenn
es darum geht, ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern durchzusetzen. Wir vertreten Sie vor Gericht, und zwar durch alle Instanzen.
Unterstützen Sie unsere Organisation und werden Sie Mitglied im größten Sozialverband Deutschlands. Bei den Jahresbeiträgen sind folgende Staffeln vorgesehen:
Hauptmitglied: 72,00 € pro Jahr
Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder**: 36,00 € pro Jahr
Jungmitglieder (bis 35 Jahre): 36,00 € pro Jahr
Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel: 36,00 € pro Jahr , Nachweis erforderlich
weitere Kinder**: 18,00 € pro Jahr
Familie*** (Ehepartner und Kind(er)): 126,00 € pro Jahr.
** Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
*** Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner/Kind ein Hauptmitglied vorausgeht.
Die Zahlungsweise kann jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich erfolgen.
Der Mitgliedsbeitrag wird über das SEPA-Lastschriftmandat, das mit der Beitrittserklärung erteilt wurde, eingezogen.
Bislang war es nur über die gedruckte VdK-Beitrittserklärung möglich Mitglied zu werden.
Durch eine Satzungsänderung haben die Interessenten nun auch die Möglichkeit, über ein Online-Formulardem Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. beizutreten: https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/82011/online_mitglied_werden
Die Daten werden über eine SSL-Verschlüsselung übermittelt und somit vor fremden Zugriff geschützt.
Weitere Informationen rund um die Mitgliedschaft und die Beitragsstruktur finden Sie auf unserer Marketing-Homepage: