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Beratung im Sozialrecht
Die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK ist das Sozialrecht. Seit über 70 Jahren erledigen unsere Sozialrechtsreferenten allein in Baden-Württemberg alljährlich mehrere tausend Verfahren und erstreiten Millionenbeträge an Nachzahlungen für unsere Mitglieder.
Wir vertreten:
Menschen mit Behinderung, Chronisch Kranke, Patienten,
Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Rentner, Senioren,
Arbeitslose, arme Menschen, Eltern, Alleinerziehende, Kinder,
Sozialversicherte, alle Menschen, die Hilfe und Rat im Sozialrecht benötigen.
Wir beraten und vertreten auf folgenden Rechtsgebieten:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
- Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung
- Soziales Entschädigungsrecht
Unsere hauptamtlichen Juristen beraten Sie nicht nur bei der Antragstellung, sondern vertreten Sie auch in Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht. Ohne Mindestwartezeit für Neumitglieder.
Wir helfen Ihnen zum Beispiel wenn...
...Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde,
...Sie mit der Einstufung Ihres Behinderungsgrades nicht einverstanden sind,
...Sie Ihren Antrag auf Krankengeld durchsetzen wollen,
...Sie Fragen haben zur Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
...und vieles mehr.
Sie haben Fragen und benötigen Unterstützung?
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit uns!