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Mehrwertsteuersenkung - was bringt sie den Verbrauchern

Mehrwertsteuersenkung - Was bringt sie Verbrauchern?

Zum 1. Juli sinkt die Mehrwertsteuer, zumindest bis zum Jahresende. Verbraucher können dabei sparen - unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Wichtigste in Kürze:

• Verbraucher haben keinen direkten Anspruch auf die Weiterleitung der Ersparnis. Sie sollten Preise vergleichen
• Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des richtigen Steuersatzes ist die Lieferung der Ware oder die Durchführung einer Dienstleistung
• Händler können Rabatte auch erst an der Kasse gewähren. Sie müssen die Waren nicht neu auszeichnen

wird vom 01.07. 20 bis zum 31.12.2020 auf 16% abgesenkt

© Harry Hautumm_pixelio.de.jpg

Zum 1. Juli sinkt die Mehrwertsteuer: Von 19 auf 16 Prozent und für bestimmte Güter von 7 auf 5 Prozent. Das gilt auch für sogenannte "Dauerschuldverhältnisse"wie Abonnements, Leasingverträge und Streamingdienste. Die Steuersenkung soll nach dem Willen der Bundesregierung den Konsum in Deutschland ankurbeln und ist eine der Maßnahmen, mit denen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden sollen. Befristet ist diese Steuersenkung zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Ab Januar 2021 soll also alles wieder wie vorher sein.

Verbrauchern kann diese befristete Steuersenkung tatsächlich beim Sparen helfen. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings nur, denn:

1. Die Händler sind bisher nicht gezwungen, die Steuersenkung in Form niedrigerer Preise an die Verbraucher weiterzugeben.

2. Nur bei Verträgen und Rechnungen, auf denen die Mehrwertsteuer auch ausgewiesen wird, können Verbraucher nachvollziehen, ob die Steuersenkung an Sie weitergegeben worden ist.

Wo können Verbraucher am meisten sparen?

Richtig sparen können Verbraucher meistens dann, wenn auch größere Anschaffungen wie ein Auto, eine Küche, Möbel oder größere Aufträge wie Renovierungsarbeiten etc. anstehen.

• So kostet beispielsweise ein Fernseher, der im Laden für 999 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer angeboten wird, netto 839,50 Euro.Bei nur 16 Prozent Mehrwertsteuer sollte er nur 973,82 Euro kosten- also gute 25 Euro weniger.

• Interessanter wird es bei einer sehr großen Anschaffung wie beispielsweise einem Wohnmobil für 45.000 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer.Hier beträgt der Nettopreis 37.815,13 Euro. Bei 16 Prozent Mehrwertsteuer könnte das Wohnmobil also nur 43.865,55 Euro kosten - gut 1.134 Euro weniger.

Für Alltagseinkäufe sind die Sparpotenziale hingegen viel kleiner. Generell gilt in Deutschland für Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, aber beispielsweise auch Bücher und Zeitschriften ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Der wird ab Juli und bis zum Jahresende auf 5 Prozent gesenkt.Für Alltagseinkäufe wie Brot, Butter, Milch und Käse bewegen sich die Einsparungen damit nur im Cent-Bereich.

• Bei einem Lebensmittel-Wocheneinkauf für eine Familie für 150 Euroim Supermarkt beispielsweise summiert sich die Ersparnis auf 2,67 Euro.

Haben Verbraucher einen Anspruch auf günstigere Preise?

Die Händler sind bisher nicht verpflichtet, die Ersparnis an ihre Kunden weiterzugeben. Außerdem sind die Händler auch weiterhin weitgehend frei in ihrer Preisgestaltung: Sie dürfen die Preise, wenn sie wollen, auch nur für bestimmte Waren oder Warengruppen herabsetzen, dürfen Rabattaktionen anbieten - auch zeitlich begrenzt - und sie müssen Preissenkungen auch nicht an allen Waren auszeichnen. Wenn sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben, können sie den Rabatt auch einfach erst an der Kasse gewähren. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, gerade bei größeren Anschaffungen vorab die Preise zu vergleichen und gegebenenfalls bei den Händlern konkret nach der Mehrwertsteuersenkung zu fragen.

Welcher Zeitpunkt gilt, wenn ich etwas vor dem 1. Juli bestellt habe?

Nach dem Umsatzsteuergesetz ist der maßgebliche Zeitpunkt die Lieferung oder Leistung.Daher kommt es darauf an, wann zum Beispiel der Handwerker tatsächlich tätig ist oder wann die bestellte Ware geliefert wird.Es kommt in der Regel nicht darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde oder wann die Bestellung eingegangen ist. Ebenso wenig kommt es auf das Datum der Rechnung oder Zahlung an. Entscheidend ist die Lieferung oder die Leistung.Erfolgen die nach dem 1. Juli,gilt der reduzierte Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatz.
Einen weiteren Haken gibt es:Haben Sie einenFestpreis für die Ware oder die Dienstleistung vereinbart, also einen Preis, in den die Mehrwertsteuer schon eingerechnet ist, gilt der weiterhin.Der Händler oder Dienstleister führt dann den niedrigeren Steuersatz ans Finanzamt ab und es bleibt ein etwas höherer Ertrag für ihn selbst. Hier können Sie aber das Gespräch mit dem Händler oder Dienstleister suchen und nach einer Reduzierung fragen. Noch nicht klar ist, ob es bei langfristig geschlossenen Verträgen zu einem Ausgleich der Mehr- oder Minderbelastung kommen kann. Ein Beispiel: Sie haben Anfang des Jahres eine Küche bestellt, der Händler hat diese beim Hersteller in Auftrag gegeben und schon mit 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlt. Sie bekommen die Küche aber erst im August geliefert, müssen also nur 16 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Jetzt könnte der Händler von Ihnen nach §29 UStG eventuell einen Ausgleich für die Mehrbelastung verlangen,die ihm entstanden ist.
Ob das so kommt, ist aktuell(Stand: 29. Juni 2020)noch nicht klar. Es wäre für alle Verträge wichtig, die vor März 2020 geschlossen wurden und bei denen erst jetzt die Lieferung oder Erfüllung ansteht.

Was gilt für Versicherungsverträge und Mietverträge?

Mietverträge sindin aller Regel nicht mehrwertsteuerpflichtig und damit von der aktuellen Änderung nicht betroffen.Und auch Versicherungsverträge sind nicht betroffen: Versicherer zahlen meistens keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer, sondern eine eigene Versicherungssteuer. Die jedoch fällt nicht unter die Corona-Steuersenkungsmaßnahme. Außerdem: Lebensversicherungen und private Kranken- und Sozialversicherungen sind auch von der Versicherungssteuer befreit.

Welchen Preisvorteil kann Ihnen die Mehrwertsteuersenkung bringen?

Berechnen Sie die Mehrwertsteuer und die Senkung den möglichen neuen Endpreis.

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