Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-gleuel/ID237652
Sie befinden sich hier:

Sie benötigen eine Rechtsberatung

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Rechtsberatung

© Thorben Wengert_pixelio.de

Kein Problem.
Hier wird Ihnen geholfen.

VdK-Kreisgeschäftsstelle Bergheim
Kölner Str. 6-10
50126 Bergheim

Tel: 02271 985920
Fax: 02271 5696083
Email: kv-rhein-erft@vdk.de

Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle:
montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle:
montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 Uhr bis12.00 Uhr

Hilfe bei Erst- und Änderungsanträgen im Schwerbehindertenrecht:
Wenden Sie sich hierzu bitte an den/die Vorsitzende/n Ihres Ortsverbandes.
Sollte eine Hilfestellung durch Ihren Ortsverband nicht möglich sein, können Sie auch die Kreisgeschäftsstelle in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin unter der Telefonnummer 02271 985920. oder online
Die Hilfe erfolgt

• in der Kreisgeschäftsstelle Bergheim durch Frau Else Prohl,
mittwochs von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr
• in unserer Nebenstelle in Brühl, Rheinstr. 205, durch die stellvertretende Vorsitzende des Ortsverbandes Brühl Heidi Pfundstein,
mittwochs von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Frau Maylahn und Frau Pfundstein leisten auch Hilfe bei der fristwahrenden Einlegung von Widersprüchen und Klagen (die Rechtsberatung ist aber allein unseren Anwälten vorbehalten).

Alternativ können Sie auch die von uns bereitgestellten Musterschreiben verwenden.

Rechtsberatung in allen Fragen des Sozialrechts (zum Umfang der Sozialrechtsberatung unten mehr) nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder über unsere Online-Terminvereinbarung.

Die Beratung erfolgt

in der Kreisgeschäftsstelle Bergheim durch RAin Fazil/ RA Zweers,
montags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie
donnerstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
in unserer Nebenstelle in Brühl, Rheinstr. 205, durch RA Zweers/RAin Fazil,
mittwochs von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Bei Bedarf kann eine Beratung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten durchgeführt werden. Für jede Beratung ist ein Zeittakt von 20 Minuten vorgesehen. Bitte bedenken Sie dies bei der Vorbereitung des Gesprächs. Gegebenenfalls muss ein Folgetermin vereinbart werden, weil ansonsten unser Zeitplan aus den Fugen gerät.

Die Rechtsberatung erstreckt sich vorrangig auf folgende Gebiete:

Arbeitslosenrecht (insbesondere Arbeitslosengeld, Sperrfristen,etc.)
Unfallversicherung (Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie deren Entschädigung etc.)
Grundsicherung(Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung etc.)
Krankenversicherung (Krankengeld, Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittel etc. )
Pflegeversicherung(Anerkennung von Pflegestufen bzw. Pflegegraden, Pflegegeld etc.)
Rentenrecht (Erwerbsminderungsrente, Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten etc.)
Schwerbehindertenrecht (Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw von Nachteilsausgleichen etc.)
Die Aufzählung ist nicht abschließend, da das Sozialrecht ein außerordentlich großes Rechtsgebiet ist.

Wir beraten nicht

in Fragen des Arbeitsrechts(Kündigung, Abmahnung, Mobbing etc).
im Mietrecht(Kündigung, Mieterhöhung etc.)
im Erbrecht
Auch dürfen wir keine Rentenanträge stellen. Hierfür sind allein die im Gesetz benannten Stellen zuständig. Anträge können z.B. gestellt werden bei der Bundesknappschaft in Bergheim oder den für Ihren Bezirk zuständigen sog. Versichertenältesten. In vielen Rathäusern bietet die Deutsche Rentenversicherung Sprechtage an. Auch dort können Rentenanträge aufgenommen werden.
Bevor Sie allerdings einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, sollten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, allein schon zur Feststellung, ob Sie die versicherungsrechtlichen Zeiten erfüllt haben.

Vorbereitung des Beratungstermins

Sie können uns unterstützen, indem Sie für uns wichtige Informationen bereit halten. Die notwendigen Informationen sind natürlich abhängig von Ihrem Anliegen.

Hierzu im Einzelnen:

Antrag im Schwerbehindertenrecht:

• Falls bereits ein Vorbescheid existiert: Kopie dieses Bescheides, zumindest das Aktenzeichen
• Genaue Beschreibung Ihrer Behinderungen und deren Auswirkungen
• Namen und Anschrift aller behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen
• Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse und der zuständigen Rentenversicherung sowie der entsprechenden Versichertennummern
• Eventuelle Gutachten in Parallelverfahren (z.B. wegen Rente, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Pflege)

Erwerbsminderungsrente:

• Waren Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt? Falls nicht, lassen sich neben Monaten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auch Monate nachweisen, in denen Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben und kommen Sie dann auf insgesamt 36 Monate? Bei Zweifeln unbedingt vor Antragstellung Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung anfordern (können auch wir mit Ihrer Vollmacht erledigen).
• Darlegung, warum Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes (z.B. Helfer auf der Poststelle, Sortierer von Kleinteilen) für wenigstens 3 Stunden bzw. 6 Stunden täglich, 5 mal wöchentlich, nachzugehen.
• Ggf. Darlegung, warum Sie nicht mehr in der Lage sind, 4 mal täglich eine Strecke von 500 Metern zurückzulegen (sog. Wegeunfähigkeit, die allein schon zur Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente führen muss)
• Müssen Sie Ihre Arbeit öfter unterbrechen (z.B. wegen häufiger Toilettengänge, Insulinspritzen, Schwindelattacken, Schmerzschüben) ?
• Wenn Sie von dem 02.01.1961geboren sind :
Darlegung Ihrer beruflichen Qualifikation (Abschlusszeugnisse wären hilfreich). Welche Tätigkeit haben Sie zuletzt versicherungspflichtig ausgeübt?
Mussten Sie Ihren erlernten Beruf krankheitsbedingt aufgeben? Können Sie den zuletzt ausgeübten Beruf bzw. den krankheitsbedingt aufgegebenen Beruf nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich, 5 mal wöchentlich, ausüben
.
Genaue Darlegung der Gründe.
• Besteht die Möglichkeit, in Ihrem Betrieb auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz umgesetzt zu werden? }

Krankengeld

• Welche Tätigkeit haben Sie zuletzt versicherungspflichtig ausgeübt?
• Ist Ihr Arbeitsverhältnis beendet? Falls ja, ist die Arbeitsunfähigkeit noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten oder erst während der Arbeitslosigkeit?
• Haben Sie in den letzten 3 Jahren schon einmal Krankengeld bezogen? Falls ja, wegen welcher Krankheit(en).

Alle Verfahren nach einem erteilten Bescheid:

• Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid
• Von Ihnen evtl. schon angeforderte Unterlagen


Wir machen darauf aufmerksam, dass die vorgenannten Leistungen aus satzungsrechtlichen Gründen nur von Mitgliedernin Anspruch genommen werden können.Sollten Sie noch nicht Mitglied sein,wäre ein vorheriger Beitritt in unseren Verband erforderlich. Dies ergibt sich zwingend aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
https://www.vdk.de/kv-rhein-erft

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-gleuel/ID237652":

  1. Rechtsberatung | © Thorben Wengert_pixelio.de

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.