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Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen

Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen

Das Wichtigste in Kürze:
• Je nachdem, ob ein Pflegebedürftiger zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.
• Wichtig sind außerdem die Pflegegrade. Für einen Aufenthalt im Heim gibt es zum Beispiel bis zu knapp 2000 Euro monatlich.
• Wir geben einen Überblick über die jeweils möglichen Leistungen.

Besprechung

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Vollstationäre Leistungen
Wenn ein Pflegebedürftiger auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung gepflegt wird, zahlt die Kasse
• im Pflegegrad 1: 125 Euro
• im Pflegegrad 2: 770 Euro
• im Pflegegrad 3: 1.262 Euro
• im Pflegegrad 4: 1.775 Euro
• im Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Pflegesachleistung
Der Begriff Pflegesachleistung hat nichts mit „Sachen“ zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird .Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Im Angebot sind die Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung. Letzteres umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und sozialen Kontakten dienen, und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause, z.B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zu bedürfnisgerechten Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus. Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich
• in Pflegegrad 2: 689 Euro
• in Pflegegrad 3: 1.298 Euro
• in Pflegegrad 4:1.612 Euro
• in Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von125 Euro pro Monat zu.Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote erstattet.
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Gut zu wissen: auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 720 Euro ab . Die Pflegekasse zahlt hiervon 689 Euro . Den Restbetrag in Höhe von 31 Euro muss Frau Weber selbst zahlen. Zusätzlich stehen Frau Weber monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zur Verfügung.Mit diesem Betrag finanziert Frau Weber hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen der Wohnung und beim Einkaufen durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag.
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Pflegegeld
Pflegegeld erhält man, wenn ehrenamtliche Pfleger die häusliche Pflege übernehmen. Das können zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn sein . In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar
• in Pflegegrad 2:316 Euro
• in Pflegegrad 3: 545 Euro
• in Pflegegrad 4:728 Euro
• in Pflegegrad 5: 901 Euro
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

Kombination von Sachleistung und Pflegegeld
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch ,erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld . Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann er zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger(mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von1.298 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 908,60 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 wären das in diesem Fall 163,50 Euro.
Darüber hinaus können folgende Pflegeleistungen beantragt werden:
• Tages- und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• Verhinderungspflege
• Hilfsmittel im Pflegeheim
• Wohnraumanpassung
• Entlastungsleistungen

www.verbraucherzentrale.nrw

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