Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-gleuel/ID234761
Sie befinden sich hier:

Geld falsch überwiesen

Geld falsch überwiesen - jetzt richtig handeln
Ein kleiner Zahlendreher,und schon ist es passiert.......

Schnell noch eine Überweisung für die nächste Traumreise rausgeschickt - schon ist der Schrecken groß:Das Geld wurde an ein verkehrtes Konto gesendet!

So reagieren Sie im Ernstfall richtig:
Die ersten Schritte. Bei langen IBAN-Nummern sind fehlerhafte Übertragungen leicht möglich.Zunächst Ruhe bewahren und den Fauxpas schnell Ihrer Bank melden -beim Online-Banking am besten sofort, bei einer Überweisung per Papierformular idealerweise noch am gleichen Tag - das reicht in der Regel!

Überweisung

© Timo Klostermeier / pixelio.de

Vorsicht,
Gebühren!

Selbst aktiv werden. Seit einigen Jahren.sind Banken nicht mehr verpflichtet,Kontonummern mit dem jeweiligen Namen des Empfängers abzugleichen:Sobald das Geld also auf dessen Girokonto gelandet ist,kann der Vorgang nicht mehr gestoppt werden. Als Überweisender müssen Sie nun selbst reagieren und sich schnellstmöglich an den Empfänger wenden.Oft ist das eigene Bankinstitut jedoch bei Rückbuchungen behilflich (Achtung vor möglichen Gebühren ),aber keineswegs dazu verpflichtet.Sollte der Empfänger einer Rückbuchung nicht zustimmen,muss die Summe sogar eingeklagt werden.

Fehler beheben. Ist wiederum ein Betrag fälschlicherweise auf Ihrem Konto gelandet,dürfen Sie diesen nicht einfach abheben oder gar ausgeben. Das regelt der sogenannte "Herausgabeanspruch" (§812 BGB).Er bestimmt,dass der Empfänger mit einer Fehlüberweisung zu Unrecht bereichert wurde und die Summe auch sicher zurückgeben muss.Wenn Sie also feststellen,dass auf Ihrem Konto ein solcher Betrag "gelandet" ist,sollten Sie entweder die Summe rücküberweisen (am besten zügig und Ihren Bankberater hinzuziehen)oder warten,bis Sie um das Einverständnis zur Rückbuchung gebeten werden.Wussten Sie vom fremden Geldbetrag auf Ihrem Konto und geben den aus,kann das juristische Folgen haben.

Bei Kleinbeträgen,die man nicht bemerkt hat, macht man sich zwar nicht strafbar,muss sie aber zurückzahlen,wenn jemand danach fragt.
Zur Info:Die Verjährungsfrist beträgt hierbei drei Jahre.

Was,wenn es dieses Konto gar nicht gibt?
Aber was,wenn bei Ihrer Falschüberweisung gar kein Konto existiert? Dann fließt das Geld automatisch nach ein paar Tagen auf Ihr Girokonto zurück.Natürlich unglücklich,wenn Sie damit Rechnungen von Handwerkern oder Ärzte begleichen wollten. Denn bei Verzug fallen hier oft Zinsen und Mahngebühren an. Und die Zahlungspflicht ist bei einer Überweisung erst erfüllt,wenn das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird.

GLÜCKSREVUE Ausgabe 22

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-gleuel/ID234761":

  1. Überweisung | © Timo Klostermeier / pixelio.de

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.