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Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht Patientenverfügung: Was ist der Unterschied?

Eine schwere Krankheit, ein Unfall, eine Demenz - es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr für sich selbst sprechen und entscheiden können, Für solche Fälle gibt es verschiedene Formen von Verfügungen, in denen man seinen Willen dennoch deutlich machen kann. Dazu zählen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung .

Betreuungsverfügungen

© Bernd Kasper / pixelio.de

Vorsorge: Betreuungsverfügungen sollte man in gesunden Zeiten aufsetzen.

Mit einer Patientenverfügung

legen Sie fest, wie Sie in einem gesundheitlichen Notfall betreut werden möchten. Hier müssen die Formulierungen und die Beschreibungen der einzelnen Szenarien sehr genau sein.

VdK-TV: Wie erstellt man eine Patientenverfügung? (UT)

© Sozialverband VdK Deutschland

In einer Vorsorgevollmacht ohne Beglaubigungsvermerk

oder einer Vorsorgevollmacht mit Beglaubigungsvermerk

übertragen Sie einem Vertrauten die Vollmacht für sämtliche Ihrer Lebensbereiche oder für Teile davon. Sie bevollmächtigen jemanden zum Beispiel, in ihrem Namen über Ihre etwa gesundheitlichen oder finanziellen Belange zu entscheiden.

VdK-TV: Was ist eine Vorsorgevollmacht? Was muss man beachten? UT

© Sozialverband VdK Deutschland

Demgegenüber legen Sie in einer Betreuungsverfügung

fest, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, wenn Sie in die Situation kommen sollten, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird.

VdK-TV: Ratgeber Betreuungsverfügung (UT)

© Sozialverband VdK Deutschland
Quelle: vdk.de

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