Seiteninhalt
Schwerbehindertenausweis verlängern
Schwerbehindertenausweis verlängern
Verlängerung"alter" Schwerbehindertenausweise
Wenn Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis verwenden, dann kann eine Verlängerung vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein "Monats- und Jahr-Feld" frei ist. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dazu reicht eine Kopie des Passes.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Schwerbehindertenausweis auch bei der Stadtverwaltung verlängert werden, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten ist.
Verlängerung "neuer" Schwerbehindertenausweise
Die neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat weisen keine Verlängerungsfelder mehr auf. Wenn die zeitliche Gültigkeit abgelaufen ist, muss folglich ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Kreisverwaltung
Benötigte Unterlagen:
• Ggf. original Schwerbehindertenausweis
• Passbild und abgelaufener Schwerbehindertenausweis, falls kein Feld zur Verlängerung mehr frei ist.
FAQs:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, die postalische Zusendung der Unterlagen reicht aus.
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen, zeitlicher Ablauf:
Ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abgelaufen und eine Ausweisverlängerung erwünscht (kann auch im Voraus erfolgen), ist ggf. das Originaldokument mit einem kurzen Begleitschreiben an den Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt 50/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
zu schicken.
Organisationseinheit
• Amt für Familien, Generationen und Soziales, 50/1
• AbteilungSchwerbehindertenangelegenheiten
• Telefon: 02271/83-45031
• Telefax: 02271/83-35011
• E-Mail: Schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de
Öffnungszeiten
• Montags bis Mittwoch
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
• Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
© https://www.rhein-erft-kreis.de