Sozialverband VdK - Ortsverband Gieselwerder
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Info-Dienst

Wir möchten für Sie da sein.

Auf dieser Internetseite möchte Sie der VdK Ortsverband Hofgeismar über verschiedenste aktuelle Themen informieren. Beachten Sie jedoch, dass eine qualifizierte Beantwortung Ihrer Fragestellungen nur durch die Berater des Kreisverbandes möglich ist. Dieser Internetauftritt soll Ihnen lediglich grundlegende Hinweise vermitteln.

Die Vollmacht


Warum ist eine Vollmacht wichtig?

Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder aufgrund hohen Alters in eine Lage kommen, dass er keine Entscheidungen mehr treffen oder nicht mehr danach handeln kann. Angehörige dürfen dann nicht ohne weiteres für ihn tätig werden. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Vollmacht erteilen, damit sie im Notfall greift. Die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers kann dadurch oft vermieden werden.

Was können Sie in der Vollmacht regeln?
Damit die Bevollmächtigung nicht in Zweifel gezogen wird, sollten Sie den Vorsorgefall nicht zur Bedingung für die Wirksamkeit der Vollmacht machen. Stattdessen sollten Sie getrennt von der Vollmacht mit dem Bevollmächtigten zum Beispiel vereinbaren ?Der Bevollmächtigte darf von dieser Vollmacht nur Gebrauch machen, wenn ein oder mehrere Ärzte (ggf. namentlich benannt) feststellen, dass ich infolge einer schweren Erkrankung oder Behinderung oder eines Unfalls vorübergehend oder auf nicht absehbare Zeit meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.?
Dabei unterstützt Sie der VdK sprechen Sie uns an! .

©: VdK Info-Dienst Nr. 30, 2015-03

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Nachteilsausgleich für behinderte Menschen


Parkerleichterungen

Parkerleichterungen bei Merkzeichen aG und BI und Gliedmaßenschäden.
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde (Bl) sowie Menschen mit beidseitig erheblich fehlgebildeten Armen oder Beinen, insbesondere bei Contergan-Schädigung (gilt seit 2009), können Sonderparkrechte in Anspruch nehmen. Die Sonderparkrechte gelten auch für andere Personen, die Menschen mit Behinderung mit den genannten Merkzeichen fahren.
Zu beachten ist, dass dazu der Schwerbehindertenausweis nicht ausreicht.
Um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, ist ein besonderer Parkausweis erforderlich. Diesen Parkausweis kann nur die örtliche Straßenverkehrsbehörde ausstellen.
Dabei unterstützt Sie der VdK sprechen Sie uns an! .

©: VdK Info-Dienst Nr. 29, 2013-03

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Kraftfahrzeughilfen für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, können finanzielle Unterstützung erhalten.

Die

"Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation"

sieht verschiedene Leistungen dafür vor.


Wer kann Kraftfahrzeughilfen erhalten?

Wenn Sie berufstätig sind und wegen einer Behinderung ein Kraftfahrzeug brauchen, um zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, können Sie Kraftfahrzeughilfen erhalten.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, stehen Ihnen möglicherweise entsprechende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu (SGB XII, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen).
Weil es dabei auf den Einzelfall ankommt, empfehlen wir eine Beratung in Ihrer VdK­ Kreisgeschäftsstelle.
©: VdK

Der Weg zum Hilfsmittel? Was sind Hilfsmittel? Wie gehen Sie vor?

Beispiele für Hilfsmittel sind Brillen, Hörgeräte und Rollstühle.

Beispiele für Hilfsmittel sind Brillen, Hörgeräte und Rollstühle.
Sie gehen zunächst zum Arzt, der Ihnen das Hilfsmittel verschreibt. Auf dem Rezept muss der Arzt die Indikation / Diagnose aufführen (das ist die Begründung weshalb Sie das Hilfsmittel brauchen). Bei Hilfsmitteln im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen sollte er die sog. Positionsnummer angeben.
Dann gehen Sie zum sog. Leistungserbringer, z. B. zum Optiker, zum Hörgeräteakustiker oder zu einem Sanitätshaus.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beantragt meist der Arzt oder Leistungserbringer unter Angabe der Kosten das Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und nach einem Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht erheben. Dabei unterstützt Sie der VdK. sprechen Sie uns an!
©: VdK

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