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Veränderungen bei Mindestlohn, Hartz-IV-Regelsatz, Pflege- und Krankenversicherung: 2019 treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Bei manchen gibt es jedoch noch deutlichen Verbesserungsbedarf.
Der Sozialverband VdK wird immer jünger. Doch so jung, wie in der Münchner Maxvorstadt ist er wohl nirgendwo sonst. Gerade mal auf 37 Jahre kommt hier der Vorstand des Ortsverbandes – im Altersdurchschnitt!© VdKTV
Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft, die auch auf Initiative des VdK zurückgehen. Über Details zum Bezug informiert die Deutsche Rentenversicherung.
Die Verbesserungen bei der Mütterrente sind Teil des im Herbst 2018 auf den Weg gebrachten Rentenpakts der Bundesregierung. Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird jetzt bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der monatlichen Rente pro Kind um bis zu 15,35 Euro im Osten und bis zu 16,02 Euro im Westen.
Neurentner erhalten Mütterrente sofort Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Die Mütter und Väter, die bereits jetzt ihre Rente durch die Deutsche Rentenversicherung erhalten, bekommen die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.
Adoptiv- und Pflegeeltern müssen Antrag stellen
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die eine Rente beziehen und bisher keine Mütterrente erhalten, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen formlosen Antrag stellen.
Die Ausstellung „Barrierefreies Wohnen und Leben“ zeigt, wie man Barrieren aus dem Weg räumt oder überwindet. Sie kann noch bis Ende Juni 2019 besucht werden. Danach findet eine längere Umbauphase statt.
Die Ausstellung entstand in Zusammenarbeit des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen und der Frankfurt University of Applied Sciences, in deren Räumlichkeiten sie sich auch befindet. Sie bietet Ratsuchenden, Interessierten und Fachpublikum auf rund 150 Quadratmetern nicht nur Anreize und Informationen für ein selbst bestimmtes Leben im Alter und bei Behinderung – die Ausstellungsgegenstände können auch auf ihre Funktionalität und Passfähigkeit für den Einzelnen getestet werden.
Ein Schwerpunkt liegt zum Beispiel im Bereich „Intelligente Sensorsysteme“. Dazu zählen unter anderem Hausnotrufsysteme. Außerdem zeigt die Ausstellung neben neuesten Bettsystemen und Hilfsmitteln zur Körperpflege oder Nahrungsaufnahme auch eine barrierefreie Küche und ein barrierefreies Bad.
Zu Hause den Partner pflegen, im Büro den Job erledigen – diesen Konflikt erleben viele pflegende Angehörige. Doch es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Sie heißen „Pflegezeit“ oder „Familienpflegezeit“, auch für den Kündigungsschutz ist gesorgt. Doch nach zwei Jahren ist spätestens Schluss, dabei dauern Pflegefälle häufig vier Jahre und länger. Außerdem müssen sich die pflegenden Angehörigen die damit verbundenen finanziellen Einbußen erst mal leisten können. Wir stellen die verschiedenen Pflegezeitmodelle vor, aber auch die Forderungen des Sozialverbandes VdK zu dieser Thematik.
Zu Hause den Partner pflegen, im Büro den Job erledigen - diesen Konflikt erleben viele pflegende Angehörige. Doch es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten, Pflege und Beruf zu vereinbaren.© VdKTV
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