Sozialverband VdK - Ortsverband Friesenheim
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Aktuelles

Erstattungsansprüche gegenüber Pflegekasse erlöschen nicht mit Tod
Erben können bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen. Das sieht eine wenig beachtete Gesetzesänderung im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, das bereits seit Juli 2021 in Kraft ist. In Frage kommt dies für Leistungen und Kosten wie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise die Tagespflege, oder auch die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, wie eine barrierefreie Dusche. „Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden“, betonte unlängst die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung und gab den Tipp: „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können.“

Vorsicht bei Absagen der Kasse per Telefon
„Er kann durchaus vorkommen, dass Krankenkassen ihre Versicherten anrufen, um ihnen die Entscheidung zu einer beantragten Leistung mündlich mitzuteilen“, informierte unlängst die VdK-Zeitung die Mitglieder des Sozialverbands. Durch solche unangekündigten Anrufe fühlten sich die meisten Menschen überrumpelt, vor allem, wenn es sich um die Ablehnung einer Leistung handle, so die Mitgliederzeitung. „Doch auch wenn Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Regel einen schriftlichen Bescheid erhalten, ist dieses Vorgehen rechtens“, stellte die VdK-Zeitung klar und gab den Tipp, sich Entscheidungen der Kasse stets schriftlich geben zu lassen. Denn ohne schriftlichen Bescheid werde es schwieriger die Entscheidung der Krankenkasse nachzuvollziehen. Zudem muss der schriftliche Bescheid immer mit einer Begründung versehen sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der die Rechtsmittel und die Frist genannt sind. Weiterer Tipp: VdK-Mitglieder können sich bei Streitfällen mit gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten von den hauptamtlichen VdK-Juristen beraten und juristisch vertreten lassen. Die Geschäftsstellen dieser VdK-Experten finden sich auf den Internetseiten des Landesverbands unter www.vdk-bw.de

VdK kritisiert: Das Deutschlandticket kommt – aber nicht für alle • Sozialverband VdK bemängelt fehlenden Zugang für Ältere und ärmere Menschen
• Verena Bentele: Die Bundesregierung und die Verkehrsverbünde müssen Wort halten und das Ticket auch ohne Smartphone verfügbar machen
Am 1. Mai startet offiziell das Deutschlandticket. Es kostet 49 Euro und ist bundesweit im Nahverkehr gültig. Anders als versprochen ist es aber nicht uneingeschränkt für alle Interessierten nutzbar. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu:
„Das Deutschlandticket startet, aber es ist ein holperiger Start. Wir erhalten zahlreiche Rückmeldungen von Menschen, die verärgert sind, weil sie das Ticket weder als Chipkarte noch als Ausdruck nutzen können. Viele Verkehrsverbünde verkaufen das Ticket lediglich als digitales Ticket über das Smartphone. Viele alte und arme Menschen in Deutschland besitzen aber kein Smartphone. Sie fühlen sich von der Nutzung ausgeschlossen und zunehmend an den Rand gedrängt, weil ein Smartphone in immer mehr Lebensbereichen als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Das betrifft viele ältere Menschen, aber auch Menschen mit Behinderung oder Menschen, die sich kein Smartphone leisten können.“
Der Sozialverband VdK hatte von Anfang an angemahnt, dass das Deutschlandticket barrierefrei für alle zugänglich sein muss, sowohl in digitaler Form als auch analog als Papierticket. Die digitale Chipkarte wäre eine gute Alternative gewesen. Viele Verkehrsverbünde bieten aber keine Chipkarten an, da es offenbar einen Mangel an solchen Karten gibt.
„Eine einfache und pragmatische Lösung wären Papiertickets mit aufgedrucktem QR-Code. Dies hatte auch die Bundesregierung als Übergangslösung angekündigt, was aber nicht alle Verkehrsverbünde zur Verfügung stellen. Die Umsetzung des Deutschlandtickets bleibt ein Flickenteppich. Wir fordern eine kurzfristige, unkomplizierte und barrierefreie Lösung. Die Bundesregierung und die Verkehrsverbünde müssen ihr Wort halten und das Deutschlandticket für alle zugänglich bereitstellen“, fordert die VdK-Präsidentin.
Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg, ergänzt: „Immer häufiger können Dienstleistungen ohne Internet oder Smartphone gar nicht mehr genutzt werden. Leider wird hier gerade auf die Bedürfnisse älterer Menschen viel zu wenig geachtet. Sie haben oft wenig oder sogar gar keine Erfahrung mit digitalen Angeboten und sind daher nicht in der Lage, diese zu nutzen. Dabei sind über 2,3 Millionen Menschen in Baden-Württemberg über 65 Jahre alt und machen damit fast 21 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Es ist ungeheuerlich, dass das Deutschlandticket, das auf Initiative der Bundesregierung entstanden ist und nicht nur den ÖPNV attraktiver machen, sondern mit seinem geringeren Monatspreis auch soziale Teilhabe fördern soll, diese Personengruppe sozial ausgegrenzt. Besonders kritisch ist hierbei, dass vor allem ältere Menschen mit niedrigem und mittlerem Bildungsstand digitale Technik deutlich seltener nutzen als ältere Menschen mit hohem Bildungsstand. So wird zusätzlich soziale Spaltung betrieben!“

Hinweis an die Redaktionen: Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbands sowie der Landesverbände des Sozialverbands VdK.

DRV rät zur Prüfung der Jahresmeldung Bis Mitte Februar erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ von ihrem Arbeitgeber. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät dazu, die Angaben genau zu prüfen und diese Jahresmeldung gut aufzubewahren. Denn falsche Angaben könnten sich sowohl auf die künftige Bearbeitung der Rentenanträge als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Für alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2022 beschäftigt waren, müssen die Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung 2023 eine Jahresmeldung für das vergangene Jahr abgeben. Aus dieser geht neben dem Zeitraum der Beschäftigung auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt hervor, aus dem die spätere Rente berechnet wird. „Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst“, betont die DRV. Wer Fehler entdecke, solle sich sofort an den Arbeitgeber wenden. Für die Jahresmeldung werden die Daten maschinell vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet. Sie leitet die Daten automatisch an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Auch für Minijobs werden Jahresmeldungen abgegeben, Empfänger ist hier allerdings die Minijobzentrale.

Deaf Service – Jetzt 150 Interviews aus Gehörlosenwelt
Seit 2010 publiziert Judit Nothdurft Experteninterviews von und für hörbehinderte und gehörlose Menschen unter www.deafservice.de. Auf diesem von ihr gegründeten inklusiven Informationsportal ging Anfang Januar 2023 das 150. Experteninterview online. Diesmal wurde der international erfolgreiche gehörlose Animationsfilmemacher Christopher Buhr („Greta´s Storm“) interviewt. Neben den monatlich veröffentlichten Interviews finden sich auf Deaf Service auch Nachrichten und Informationen aus Bereichen wie Politik, Kultur, Gesundheit, Sport und Reisen. Darüber hinaus enthält das Onlineportal eine nach vielen Rubriken und Postleitzahlen sortierte Adressdatei von Apotheken, Kliniken, Ärzten, Bildungseinrichtungen und dergleichen mehr, aber auch von Rechtsanwälten, Steuerberatern und vielen weiteren Stellen. Das Besondere dabei: Bei den gelisteten Kontakten haben Betroffene die Möglichkeit in Gebärdensprache zu kommunizieren.


Regelmäßige VdK-Patienten-Podcasts
Schon seit zwei Jahren gibt es beim VdK-Landesverband die Podcast-Reihe „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg – Was Patientinnen und Patienten wirklich interessiert“. Dieses Format einer quasi abonnierbaren Radiosendung mit VdK-Patiententhemen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Alle 14 Tage, immer mittwochs, erfolgt eine neue Audiofolge mit aktuellen Beiträgen der VdK-Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Die Dauer beträgt jeweils rund 20 Minuten. Ende Oktober 2022 kommt der Podcast „Mit Demenz ins Krankenhaus“, eine sehr aktuelle Thematik, auch aufgrund des demografischen Wandels. Neben diesem neuen Podcast sprechen die drei VdK-Patientenberaterinnen Monika Müller, Zeljka Pintaric und Greta Schuler auch viele weitere relevante Themen aus ihrer langjährigen Beratungspraxis an. Die neuen Podcasts und die bisher schon erfolgten, kann man über die VdK-Homepage www.vdk-bawue.de (Rubrik Angebote/Podcast) aufrufen. Abonnierbar ist der Podcast des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg über die bekannten Streaminganbieter.

Auch 2023 barrierefreie VdK-Reisen
Auch im Jahr 2023 bieten „VdK Reisen“, das VdK-eigene Reisebüro in Stuttgart, und sein Partner „Müller Reisen“ aus Bösingen, zwei behindertengerechte Busreisen mit viel barrierefreiem Angebot vor Ort an. Ende Mai 2023 geht es für sieben Tage an den Ossiacher See im südlichsten Bundesland von Österreich. Dort erwartet die Reisegruppe ein interessantes Programm unter anderem mit einer Kärnten-Rundfahrt, einer Fahrt nach Villach und einer Schiffsfahrt von Velden nach Klagenfurt samt Besichtigung der Hauptstadt von Kärnten. Im Frühherbst 2023 gibt es eine sechstägige Thüringenreise. Da sind unter anderem Stadtführungen in Erfurt und Eisenach, eine Führung durch den Japanischen Garten in Bad Langensalza und ein Abstecher zum Baumkronenpfad in Hainich vorgesehen. Beide barrierefreien Reisen eignen sich für Menschen mit und ohne Handicap, mit und ohne (E)-Rollstuhl, VdK-Mitglieder wie Nichtmitglieder.
Kontakt: „VdK Reisen“, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 619 56-82 oder -85 www.vdk-reisen.de .

Eine würdige Toilette ist ein Menschenrecht!
Das Neun-Euro-Ticket sorgte dafür, dass mehr Leute als sonst spontane Touren unternahmen. Spontane Ausflüge kommen für viele Menschen mit Behinderung nicht in Frage. Denn, gerade bei schweren Mobilitätsbeeinträchtigungen muss man gut planen, um nicht gleich an baulichen und sonstigen Hürden zu scheitern. Besonders kritisch wird es für erwachsene, mehrfachbehinderte Menschen, die Windeln tragen. Wo soll unterwegs ein Windelwechsel erfolgen – auf dem Boden einer öffentlichen Toilette, auf der Wiese hinter einem Busch oder auf der Autorückbank? Alles ist menschenunwürdig, doch es kommt vor. Realität ist auch, dass Betroffene vielfach lieber ihre Teilhabe am öffentlichen Leben stark einschränken, um solch unangenehme Situationen zu vermeiden. Dies ist ebenfalls nicht tragbar und im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Menschen sind dringend auf eine „Toilette für alle“ angewiesen. Da gibt es einen Lifter für Erwachsene, eine Pflegeliege, einen luftdichten Windeleimer und genug Bewegungsfläche für Rollstuhl und Hilfsperson. Erst in 2016 ist in Stuttgart die erste Toilette dieser Art geschaffen worden. Mittlerweile sind im gesamten Südwesten 80 entstanden. Nicht gerade viel für ein Land mit 957 415 anerkannten Schwerbehinderten. Umso mehr begrüßt der Sozialverband VdK, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland die Ausstattung geeigneter Räume als Toilette für alle fördert. Rund 200 000 Euro stehen bereit. Die gilt es abzurufen.

Pflegehilfsmittel-Pauschale weiterhin 60 Euro
Die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird weiterhin in Höhe von 60 Euro gewährt. Dies beschloss kürzlich die Bundesregierung und kam damit einer VdK-Forderung nach. Allerdings gilt diese Regelung vorerst nur bis Ende 2021. Der Sozialverband VdK fordert dagegen, die 60 Euro unbefristet zu gewähren. Denn, durch die Corona-Pandemie seien die Kosten für Hygieneartikel für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stark gestiegen. Um FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung finanzieren zu können, war nach Pandemie-Beginn im Frühjahr 2020 die Pauschale von 40 auf 60 Euro angehoben worden. Dieser Betrag sollte unlängst wieder abgesenkt werden, was der VdK mit seinem Protest aber verhindern konnte. Die erhöhten Kosten für Hygieneartikel bestünden weiterhin, da die Pandemie noch nicht beendet sei, hatte der Sozialverband VdK argumentiert. Weitere Informationen zu VdK-Positionen und vieles mehr gibt es unter www.vdk-bawue.de

Gesundheitsinfos in Leichter Sprache beim ÄZQ
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat gemeinsam mit den Special Olympics Deutschland drei neue Gesundheitsinformationen in sogenannter Leichter Sprache erarbeitet - zur Thematik Blasenentzündungen bei Frauen, zu Rheuma und zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGel), die in der Arztpraxis selbst bezahlt werden müssen. Das ÄZQ stellt diese Informationen online über sein Portal "Patienteninformation" unter www.patienten-infiormation.de/leichte-sprache zur Verfügung. Das Wichtigste zu den Erkrankungen wird einfach und leicht verständlich erklärt. Dabei wird auf Symptome, Ursachen, Untersuchungen und Behandlungen eingegangen. Diese Informationen richten sich an Menschen mit Behinderung, mit eingeschränkter Lesekompetenz, mit demenzieller oder psychischer Erkrankung oder auch mit geringen Deutschkenntnissen.

Bundesagentur für Arbeit stellt klar: Anträge auf Kindergeld kostenlos
In letzter Zeit gehen bei regionalen Familienkassen wieder verstärkt Kindergeldanträge über kostenpflichtige kommerzielle Internetanbieter ein, betonte kürzlich die Bundesagentur für Arbeit /BA). Gegen Zahlung eines Entgelds böten diese die Abwicklung von Kindergeldanträgen an. Die BA distanziert sich jedoch von diesen Anbietern und rät den Berechtigten . einen Antrag auf Kindergeld immer direkt bei der BA-Familienkasse zu stellen. Dort seien alle aktuellen Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke der Familienkasse kostenlos verfügbar. Das Online-Angebot der Familienkasse biete zudem Kindergeldberechtigten die Möglichkeit, Veränderungen in ihren Wohn- und Lebensverhältnissen rund um die Uhr direkt über www.familienkasse.de mitzuteilen. Außerdem sei der Service der Familienkasse auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Service-Rufnummer 0800/4555530 zu erreichen.

Jetzt Darmspiegelung als Kassenleistung für Männer ab 50
Seit April 2019 können Männer schon ab dem 50.Lebensjahr eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Bislang stand die sogenannte Koloskopie dem Versicherten erst ab 55 offen, informierte kürzlich die VdK- Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bwWissenschaftliche Daten zeigten, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher nun schon ab 50 eine Darmspiegelung angeboten. Bei den Frauen bleibt es bei der Schwelle von 55 Jahren. Alle Versicherten sollen, so die VdK-Patientenberatung, ab Juli 2019 mit Erreichen des 50.Lebensjahrs von ihrer Kasse zur Darmkrebs-Früherkennung eingeladen werden. Auch Stuhltests sind möglich.

Impfung gegen Gürtelrose wird Kassenleistung
Die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) ist künftig für alle ab 60 sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab 50 Jahren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zu den Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung gehören beispielsweise Menschen mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz mit Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen. Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, so die VdK-Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart, die kürzlich die VdK-Zeitung informierte. Nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erkrankten in Deutschland jährlich weit über 300.000 Personen an Herpes Zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickelten als Komplikation die Neuralgie (Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlags bestehen bleiben können.

24 Stunden Pflege statt Heim
Pflegebedürftige Personen können auch dann zu Hause wohnen bleiben, wenn sie einen hohen Bedarf an Betreuung haben. Denn im Rahmen der 24-Stunden-Pflege zieht eine Pflegekraft mit in die Wohnung ein und übernimmt verschiedene Aufgaben rund um die Pflege Grundpflege (Waschen usw.) Haushaltsführung (Kochen, Reinigen usw.) Betreuung (Arzt- oder Friseurbesuche usw.) Freizeit (Spaziergänge usw.) Information unter www.Pflegeportal.org/de-DE/dienstleistungen/24-stunden-pflege

Mütterrente kommt automatisch
Ab 1.Januar 2019 gibt es mehr Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder. Dann wird für jedes dieser Kinder ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Sie erhöht sich so um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern. Wer ab Januar neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden im Frühjahr 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente automatisch bekommen. Ein extra Antrag ist nicht notwendig. Einzige Ausnahme: Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg..

Neues Infoportal: hospizlotse.de
Der Hospizlotse (www.hospizlotse.de) ist ein neues unabhängiges und kostenloses Informationsportal des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Dort finden sich Angebote und Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen. Der Hospizlotse will dazu beitragen, dass Schwerstkranke individuell passende Angebote einer hospizlichen Begleitung, Beratung, Betreuung und palliativmedizinischen und –pflegerischen Versorgung in der Region kennen. Aufgeführt werden diverse Begleitungs- und Versorgungsformen. So werden beispielsweise Kontaktdaten von ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen für Erwachsene, stationären Kinderhospizen, Ärzten mit Weiterbildung in Palliativmedizin, Pflegediensten mit Weiterbildung in Pallitiv-Care sowie multiprofessionellen und interdisziplinären Versorgungsteams genannt.

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Neues Familienportal gestartet
Es gibt ein neues Familienportal des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), das erstmals alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach präsentiert. Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter www.familienportal.de findet man alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund ums Thema Familie. Die übersichtlichen und leicht bedienbaren Internetseiten ermöglichen Anfragenden mit ein paar Klicks zu klären, wie lange sie beispielsweise Elterngeld bekommen können oder wer beim Unterhaltsvorschuss beraten kann. Darüber hinaus liefert das neue Portal des BMFSFJ Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Ebenso hält es Rechner für Elterngeld, Familienpflegezeit oder auch einen digitalen Kinderzuschlags-Checker bereit, um individuell seine Leistungen berechnen oder die Voraussetzungen prüfen zu können. Und durch Eingabe der Postleitzahl können Familien Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe finden.

Euro-WC-Schlüssel
Über den Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF) gibt es weiterhin den Euro-WC-Schlüssel für 20 Euro und – zum „Paketpreis“ von 27 Euro – auch das Locus-Behindertentoiletten-Verzeichnis. Bezugsberechtigt sind Menschen, die auf diese Toiletten mit europaweit einheitlichem Schließsystem (über 12.000 entsprechende Schlösser) an Raststätten, Autobahnparkplätzen und in Innenstädten angewiesen sind – zum Beispiel schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Blinde, Hilfsbedürftige und auch Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte. Der Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn das Merkzeichen aG, B, H oder BL und G und mindestens der Grad der Behinderung 70 vorliegt. Der ärztliche Nachweis genügt, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Kontakt: CBF-Zentrale 06151/8122-0, bestellung@cbf-darmstadt.de ,
www.cbf-darmstadt.de

Organspendeausweise – jetzt auch als Plastikkarte erhältlich
Organspendeausweise aus Plastik im praktischen Scheckkartenformat gibt es kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.bzga.de/infomaterialien . Dort steht zudem die Papierversion bereit. Den Organspendeausweis zum Ausdrucken und Ausfüllen kann man sich auch von den Internetseiten des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg www.vdk.de/bawue/pages/64756/infos-downloads herunterladen. Der Organspendeausweis ist wichtig, denn er hilft, die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende zu dokumentieren. Nicht nur ein Ja zur Organspende kann darin festgehalten werden, sondern auch ein Nein. Ebenso kann man seine Zustimmung nur zur Entnahme bestimmter Organe erteilen. Und die Entscheidung ist jederzeit änderbar. Wenn dagegen der Ausweis fehlt, müssen – bei Unfall oder plötzlicher schwerer Erkrankung – die Angehörigen in besonders bedrückender Lage entscheiden.

Opferentschädigungsgesetz - VdK berät auch hier
In Baden-Württemberg gibt es rund 9.000 Menschen, die Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben, Tendenz steigend. Hierauf verwies unlängst das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart. Ebenso hob die Behörde hervor, dass jeder Bürger, der Opfer einer Gewalttat wurde, beim zuständigen Landratsamt einen Antrag stellen kann. Vorsätzliche rechtswidrige Schädigungen im Sinne des OEG sind beispielsweise vorsätzlich begangene Körperverletzungs- oder Sexualdelikte wie Vergewaltigungen und sexuelle Missbrauchstaten. Der Sozialverband VdK kann seinen Mitgliedern bei Streitfällen um OEG-Leistungen, da Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtschutz gewähren. Der Kreisverband Lahr kann 2016 im OEG schon 2 Erfolge nachweisen.

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