Sozialverband VdK - Ortsverband Fellingshausen
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R wie Rente

Das VdK-Rentenglossar gibt einen allgemeinen Überblick

Rückt bei Ihnen oder einem Familienmitglied das Rentenalter näher? Da ist es gut, sich einen kleinen Überblick zu verschaffen. Wir haben Ihnen anhand einiger Stichwörter die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Doch weil Ihre Rente so individuell ist wie Sie selbst, fragen Sie am besten direkt bei Ihrem VdK vor Ort nach.
Altersrente
So sieht der klassische Lebenslauf bis zur Altersrente aus: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der mit dem laufenden Gehalt über den Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, und dann mit Mitte 60 Rentenbeginn. Anspruch auf Bezug einer Altersrente hat in Deutschland nur, wer mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat.
Rentenkonto
Wie hoch die Rente ausfällt, wird anhand des persönlichen Rentenkontos errechnet. Dieses ist bei der Deutschen Rentenversicherung für jeden Versicherten angelegt. Dort werden alle Zeiten aufgeführt, in denen zum Beispiel sozialversicherungspflichtig gearbeitet, eine Ausbildung absolviert, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden. Achtung: Nur die Arbeitgeberbeiträge werden automatisch dem Rentenkonto gut geschrieben. Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege müssen der Rentenversicherung selbst mitgeteilt werden, damit diese Zeiten in das Rentenkonto aufgenommen werden.
Rentenalter
Die Altersgrenze, um regulär in Altersrente gehen zu können, wird gestaffelt nach Geburtsjahrgängen von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Wer 1964 und später geboren wurde, muss bis zum 67. Geburtstag arbeiten. Für das Jahr 2020 liegt das Renteneintrittsalter für eine Rente ohne Abschläge bei 65 Jahren und neun Monaten.
Früher in Rente
Für besonders langjährig Versicherte gibt es die Möglichkeit, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen. Dazu müssen aber mindestens 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Die landläufige Bezeichnung „Rente mit 63“ ist hier irreführend, da auch bei dieser Personengruppe die Anhebung des Eintrittsalters parallel zur generellen Regelaltersgrenze vollzogen wird. Für das Jahr 2020 liegt das Eintrittsalter für besonders langjährig Versicherte bei 63 Jahren und neun Monaten. Nur, wer bis 1952 geboren wurde, durfte nach 45 Beitragsjahren mit 63 in Rente gehen. Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen in Deutschland die wichtigste Absicherung fürs Leben im Alter. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat und deshalb als schwer behindert gilt, kann ebenfalls zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle anderen gilt: Wer freiwillig früher in Rente will, muss lebenslang Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat des Rentenstarts vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent von der regulären Monatsrente abgezogen. Abschläge werden auch dann fällig, wenn man aus Krankheitsgründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann und Erwerbsminderungsrente beantragen muss. Obwohl das frühere Aussteigen aus dem Arbeitsleben nicht freiwillig erfolgt, werden dieselben Abschläge fällig, also 0,3 bis maximal 10,8 Prozent. Für den größten Teil der Erwerbsminderungsrentner gelten wegen des oft sehr frühen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben die maximalen Abschläge.
Rentenanträge
Die Rente wird nicht automatisch mit Erreichen der Altersgrenze ausbezahlt, sondern nur auf persönlichen Antrag des Versicherten. Drei bis sechs Monate vor dem geplanten Rentenbeginn ist ein guter Zeitpunkt für die Antragstellung, um eine pünktliche Rentenzahlung zu gewährleisten und eventuell fehlende Unterlagen noch rechtzeitig nachzureichen. Der Sozialverband VdK empfiehlt, den Rentenantrag im Rahmen einer Rentenberatung auszufüllen. VdK-Mitglieder können auf diesen Service in den VdK-Geschäftsstellen zurückgreifen. Gesetzlich Rentenversicherte stellen ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Rentenanträge sollten nicht später als drei Monate nach Erreichen der persönlichen Rentenaltersgrenze erfolgen. Nur so lange kann die Rente auch rückwirkend ausbezahlt werden. Notwendig für den Rentenantrag ist der persönliche Versicherungsverlauf. Dieser ist nicht identisch mit der Rentenauskunft, die jeder Versicherte jährlich automatisch zugeschickt bekommt. Ein aktueller Versicherungsverlauf kann jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Welche weiteren Unterlagen beider Antragstellung beigefügt und welche Nachweise für Beitragszeiten erbracht werden müssen, erfahren Versicherte über die Rentenversicherung. Auch die zuständige VdK-Geschäftsstelle gibt gerne Auskunft.
ein Beitrag von Dr. Bettina Schubarth, in der VdK Ausgabe April 2020

Der VdK berät

: Ihnen ist das alles zu kompliziert? Beim Sozialverband VdK bekommen Sie als Mitglied kompetente Beratung und wenn nötig juristische Unterstützung bei persönlichen Rentenfragen.
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