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Mitgliedschaft
Grundsätzlich kann jeder Mitglied beim Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V. werden. Einen Mitgliedsantrag und Informationsmaterial können Sie gerne auf den Seiten des Landesverbandes Hessen-Thüringen herunterladen oder anfordern.
Selbstverständlich erhalten Sie diesen und andere Informationen auch von unseren Vorstandsmitgliedern der Ortsverbände oder in der Kreisgeschäftsstelle. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit jährlich 66,- EUR.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der VdK-Mitgliedsbeitrag steuerlich abgesetzt werden. Auch eine Übernahme des VdK-Mitgliedsbeitrags durch einen Sozialleistungsträger ist möglich, wenn Sie
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach dem Sozialgesetzbuch II oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, hier vor allem Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
ergänzend zu anderen Sozialleistungen erhalten.
Wenn Sie mit einem Widerspruchs- oder Klageverfahren zu uns kommen, kommen einmalig zusätzliche Gebühren zum regulären Mitgliedsbeitrag auf Sie zu, die direkt beglichen werden müssen:
- Bei Mitgliedschaft im 1. Jahr: 2 Jahresbeiträge
- Bei Mitgliedschaft im 2. Jahr: 1 Jahresbeitrag
- Bei Mitgliedschaft im 3. Jahr: keine weiteren Kosten
VdKTV: Der Sozialverband VdK – ein starker Partner
Der Sozialverband VdK ist der größte soziale Verband Deutschlands und ein starker Partner für alle, die Hilfe brauchen. Unsere Kernthemen sind: Rente und Alter, Pflege, Behinderung und Teilhabe, Gesundheit und soziale Sicherung.© VdKTV