Sozialverband VdK - Ortsverband Endersbach-Strümpfelbach
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März 2024

März

März© A. Fränkel

15 Jahre Behindertenrechtskonvention
Am 24. Februar 2009 ratifizierte Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), am 26. März 2009, mithin vor 15 Jahren, trat die UN-BRK in der Bundesrepublik in Kraft. Dort ist sie seither geltendes Recht und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Hintergrund der „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ war die weltweite Erfahrung, dass Behinderte nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Die verbindliche Konvention enthält Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion. Die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen UN-Übereinkommen werden für die Situation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Angestrebt wird eine gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auf bestehende Barrieren hinzuweisen und auf deren Beseitigung zu drängen“, betont der Sozialverband VdK in der März-2024-VdK-Zeitung. Er führte in den Jahren 2016/2017 die bundesweite Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ durch. Vom zuständigen UN-Fachausschuss wurde Deutschland 2023 zum zweiten Mal geprüft. Der Abschlussbericht mahnte dann unter anderem die Beseitigung von Barrieren im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Arztpraxen, an. Barrieren schränkten die freie Arztwahl von Menschen mit Behinderung massiv ein, so auch VdK-Präsidentin Verena Bentele.

DRV ruft Frauen zur Planung der Altersvorsorge auf
Frauen erhalten im Schnitt über ein Viertel weniger gesetzliche Rente als Männer. 2022 lag die durchschnittliche Bruttoaltersrente nach 35 Versicherungsjahren in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.293 Euro (Männer 1.830 Euro). Diese Zahlen nannte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) und betonte: „Aber immer noch erreicht nur ein Drittel der Frauen die 35 Versicherungsjahre oder mehr.“ Für die DRV BW liegen die Gründe auf der Hand: „Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.“ Viele Arbeitnehmerinnen verdienten zudem weniger als ihre männlichen Kollegen und steckten häufig in der „Teilzeitfalle“ fest. Daher seien die Beiträge der Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung und folglich ihre Rente geringer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2024 empfahl die DRV BW Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer Altersvorsorge zu kümmern. Hierbei verwies sie auf ihre Beratungsstellen in den Regionen sowie ihre spezielle Themenseite im Internet www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen.

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