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Bei Pflegegrad eins werden 125 Euro bereit gestellt für pflegeähnliche Hilfen. Das Geld bekommen Sie nicht bar ausgezahlt, sondern wird bei Ihrer Krankenkasse für Sie angespart. Sie können das Geld nur ausgeben über eine anerkannte Organisation und nicht verwenden für z.B. die Nachbarin, die Ihnen im Haushalt hilft oder die Fenster putzt. Viele anerkannte Organisationen haben jedoch nicht genügend Personal für diese Leistungen. Hier muss von der Politik unbedingt nachgebessert werden. Bitte lesen Sie weiter auf der Webseite des VdK-Bundesverbandes:
125 Euro Entlastungsleistung
weitere interessante Hinweise rund um die Pflege
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