Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-emmerich/ID209292
Sie befinden sich hier:

Eine Vorsorgevollmacht ist immer nötig, auch für Eheleute

Im deutschen Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten.
Sollte ein Kind über 18 Jahre etwas passieren, dann haben die Eltern kein automatisches Entscheidungsrecht z.B. in einem Krankenhaus.
Verheiratete Personen haben kein automatisches Sorgerecht für den Partner.
Daher wird empfohlen eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu machen.
Broschüren über das Betreuungsrecht nebst unverbindliche Informationen halten wir im Ortsverband für Sie bereit.

Aus der VdK-Zeitung von Dezember 2017 / Januar 2018 zitieren wir:

"Eine Ehe allein reicht nicht bei der Entscheidung über Leben und Tod.
Auch Verheiratete brauchen weiterhin eine Vorsorgevollmacht, um bei medizinischen Notfällen für den anderen entscheiden zu können. Eine Gesetzesvorlage, die das Notvertretungsrecht zugunsten des Ehepartners regeln sollte, ist erst einmal vom Tisch.
Viele menschen scheuen sich davor, Vorsorge für einen möglichen Notfall zu treffen. Tritt er aber tatsächlich ein, darf der Ehepartner nicht automatisch Entscheidungen über medizinische Maßnahmen fällen, nur weil er mit dem Patienten verheiratet ist.
Zwar hatte der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode einen Entwurf für das "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Vorsorgeangelegenheiten" verabschiedet, der Ehe- und Lebenspartnern auch ohne Vollmacht gegenseitiges Vertretungsrecht eingeräumt hätte. Doch dieser wurde im Bundesrat von der Tagesordnung genommen. Wer also wünscht, dass er bei einem Unfall oder schwerer Krankheit hinsichtlich medizinischer Behandelungen von seinem Partner vertreten wird, benötigt nach wie vor eine Vorsorgevollmacht. Ist dieses Dokument beispielsweise bei einem nicht ansprechbaren, auf der Intensivstation liegenden Patienten nicht vorhanden, müssen die Ärzte nach aktueller Rechtslage das Betreuungsgericht anrufen. Dieses bestellt einen Betreuer, der dann gemeinsam mit den Ärzten über die weitere Behandlung entscheidet".

Wir halten kostengünstige Vorsorgehefte nebst weitere Informationen in unserem Ortsverband zu Ihrer Verfügung. An jeden Mittwochnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr sind wir in unserem Treffpunkt für Sie da.
Sie können auch anrufen: 02822 - 70962. Da dass Telefon nicht immer besetzt ist, sprechen Sie dann bitte auf Band - wir rufen Sie zurück
WIR helfen Ihnen weiter !


Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-emmerich/ID209292":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.