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Behindertenparkplätze: Mehr Bewegungsfreiheit, kurze Wege

von Klaudia Weinand-Wolff

Für viele Menschen mit Behinderung bietet das Auto eine wichtige Möglichkeit, um mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Behindertenparkplätze: Mehr Bewegungsfreiheit, kurze Wege
Behindertenparkplätze bieten dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit. Sie sind breiter als normale PKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen. Zudem sollten Behindertenparkplätze besonderes günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen und Leuten mit Atemwegserkrankungen.

Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag.
Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, "nur für fünf Minuten einkaufen" will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist.

Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine Geldbuße wird fällig. Dazu kann es auch kommen, wenn keine schwerbehinderte Person konkret an der Nutzung des Behindertenparkplatzes gehindert wurde. Deshalb gilt für nicht berechtigte Kfz-Fahrer: Bitte die Parkplätze unbedingt freihalten!
Der Schwerbehindertenausweis allein ist kein Parkausweis
Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall einen besonderen Parkausweis.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?
Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis: den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union".

Weitere Informationen finden Sie unter Parkerleichterungen für besondere Gruppen
schwerbehinderter Menschen
.

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