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Informationen zum Merkzeichen B

Fahrten mit Bus und Bahn

Das Merkzeichen "B“ weist im Behindertenausweis auf eine Behinderung hin, das bei der Benutzung eines öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Diese Personen können einschließlich der Begleitperson die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich benutzen,sofern Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises plus einer gültigen Wertmarke sind. (Erhältlich bei Ihrem Versorgungsamt!). Diese Regelung gilt sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr. Bei der Bahn sind die besonderen Bestimmungen zu beachten: Merblatt für Bahnreisende. Die Freifahrten gelten nur für Nahverkehrszüge der DB wie RE, RB, IRE und S-Bahnen.
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Auch mit Fernbussen können Sie kostenlos fahren. Begründet wird dieses mit der Regelung des Linienverkehrs: Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Damit gehört auch der Verkehr mit Fernbussen zum Linienverkehr. Geregelt ist dieses im § 42 PBefG.

Weitere Gesetzesinformationen erhalten Sie unter folgenden Link:

Sozialgesetzbuch (SGB IX) § 147 Abs. 2

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