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Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis wird bei dem zuständigen Versorgungsamt beantragt. Mit dem Antrag sind die ärztlichen Befunde einzureichen. Alternativ wird mit dem Antrag eine Einverständniserklärung erfragt und diese Unterlagen von den von Ihnen benannten Stellen und Personen angefordert. Außerdem ist ein Lichtbild beizufügen. Es entstehen keine Kosten.

Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen mit einem Grad der Behinderung (Gdb) von 50 oder mehr. Wer mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist (mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50), hat keinen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.

Die zuständige Stelle für den Rhein-Sieg-Kreis ist

Rhein-Sieg-Kreis
Versorgungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel.: 02241 / 13 33 66

und für Bonn
Bundesstadt Bonn - Amt für Soziales und Wohnen
Behindertenangelegenheiten
Zeppelinstraße 7a
53177 Bonn
Tel.: 0228 / 77 49 56 oder 77 67 21

Allgemeine Informationen erhalten sie vom VDK
und speziell für den Rhein - Sieg - Kreis und für Bonn.

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