Seiteninhalt
Fristen Wahrung
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
- Muster Widerspruch (21.0 KB, DOCX-Datei)
- Muster Klageeinlegung (19.9 KB, DOCX-Datei)
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem Kreisverband in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zaplata
--
Sozialverband VdK - NRW e. V.
Fürstenwall 132, 40217 Düsseldorf
Postfach 10 51 42, 40042 Düsseldorf
E-Mail: administration.nordrhein-westfalen@vdk.de
www.vdk.de/nrw
www.facebook.com/VdK.NRW
www.instagram.com/vdk_nrw