Seiteninhalt
VdK Stammtisch März 2017
Fragen zu den Pflegegraden
Die Änderungen in der Pflegeversicherung, die seit Januar gelten, standen im Mittelpunkt des Stammtischs des Einhäuser VdK. Alexandra Löchelt und Carolin Schwab vom Pflegestützpunkt Bergstraße mit Sitz in Heppenheim referierten über das Thema.
Fünf neue Pflegegrade lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab.
Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die künftig Anspruch auf Leistungen haben, da die Unterstützung deutlich früher greift. In den Pflegegrad eins werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon eingeschränkt sind. Seit Januar gibt es auch neue Regeln, nach denen Versicherte in die Pflegegrade eingestuft werden. Dafür werden in einem Punktsystem sechs Module abgefragt, in denen es um die gesundheitliche Verfassung des Antragstellers geht.